Autor Thema: Stundenerfasser und Zuschläge berechnen - welche EG?  (Read 747 times)

Magda90

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Hallo,

wo wird man denn eingruppiert, wenn man für folgendes zuständig ist:

- Übernahme der handgeschriebenen Wochenberichten im Technikbereich inkl. Haushaltsstellen-Zuordnung (25 Mitarbeiter)
- Kontrolle der berechneten Zuschläge, Pausen-Einhaltung, Streichung Überstundenzuschläge bei darauffolgendem Stundenabbau
- Einführung von digitalen Prozessen (Einführung neuer Software, Optimierung bestehender Prozesse)
- Angebote einholen, kalkulieren, Bestellungen auslösen, Ausschreibung und Sitzungsvorlagen
- Erstellung und Pflege von Wartungsverträgen
- Erstellung diverser Statistiken
- Rechnungsprüfung, Vertragsüberwachung
- Rechnungsstellungen an Dritte
- Beschwerdemanagement
- Erstellung Strafanzeigen bei Polizei

Eine Stellenbeschreibung gibt es nicht (interne Versetzung) und alte bewertete Stelle kann man mit dieser Stelle nicht mehr vergleichen, da sich das Aufgabengebiet verändert hat.

Würde sich an der Eingruppierung etwas ändern, wenn man für die Zuschlagsberechnung nicht mehr zuständig wäre und das die Personalabteilung selbst erledigt? Aktuell erfolgt nur eine Übernahme der Personalabteilung in ein anderes Programm der von mir vorgebenen und gestrichenen Zuschläge. Sie sehen nochmal kurz darüber aber ich muss die Berechnung eigentlich ständig selbstständig abändern, da Programmvorgaben oder hausinterne Vorgaben nicht mit dem Programm vereinbar sind.

Danke  :)

Organisator

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Antw:Stundenerfasser und Zuschläge berechnen - welche EG?
« Antwort #1 am: 02.02.2024 09:21 »
E5-E6. Zuschlagsberechnung ist dabei unerheblich.