Ich finde eure Argumentation mit "du musst doch vorher prüfen, was du unterschreibst" sehr weltfremd. Wie soll diese Prüfung denn aussehen? Und wie lange?
Es ist also weltfremd, dass man sich vor Vertragsschluss Gedanken macht, welche Verpflichtungen man jetzt mit dem Vertrag, den man auf Augenhöhe mit einem Vertragspartner schließt, eingeht?
Im Zweifelsfall legt man halt den Vertrag einer Person vom Fach zur Prüfung vor, wenn man selbst keine Ahnung hat und sich nicht damit beschäftigen will... Ansonsten muss man eben damit leben, welche Vereinbarungen man getroffen hat.
Ich bin davon ausgegangen, dass die Kündigungsfrist der entspricht, wie es eben für unbefristete Mitarbeiter ist.
Weder bist du unbefristet, noch besitzt diese Annahme irgendeine Rechtfertigung, wo doch sogar der explizite Verweis auf den Paragraphen im TV-L, der die Kündigungsfristen bei befristeten Beschäftigtungsverhältnissen regelt, genannt ist...
So wurde uns dies auch mündlich immer wieder kommuniziert. Selbst die Personalabteilung hat vorgestern zuerst so mündlich geantwortet, aber nach einem Blick in den Arbeitsvertrag sich korrigiert.
Tja, halt lesen, was man unterschreibt, bevor man es tut. Sonst hat man ggf. auch ein Waschmaschinen-Abo abgeschlossen...
Wenn es keine gegenteiligen Meinungen gibt, dann nehme ich es so hin. Ich habe was dazugelernt, danke hierfür.
Sieh' es positiv: Du hast nichts verloren, dafür aber was fürs Leben gelernt: Immer lesen, was man unterschreibt und nie blind vertrauen, was einem mündlich gesagt wird, was da schon drin stehen wird...