Autor Thema: Ausschreibungsverfahren Stellen  (Read 1251 times)

Dolby

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Ausschreibungsverfahren Stellen
« am: 02.02.2024 09:39 »
Hallo,
ich benötige mal euer Schwarmwissen.

Bei einem Bewerbungsverfahren wurde kein passender Kandidat gefunden. Allen Bewerbern wurde abgesagt. Jetzt hat man in Hause noch jemanden gefunden, der die Stelle zeitnah besetzen würde.
Muss man ein neues Verfahren eröffnen, da sich diese Person ja nicht auf die alte ursprüngliche Ausschreibung beworben hatte? Oder reicht auch eine nochmalige kurze In-House Ausschreibung (also neues Verfahren eröffnen)?
Oder kann man einfach eine In House - Umsetzung vornehmen?

Danke

MoinMoin

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Antw:Ausschreibungsverfahren Stellen
« Antwort #1 am: 02.02.2024 09:54 »
Es ist eine seltsame Vorstellung innerhalb des Beamtenapparates, dass bei einer Versetzung eines Mitarbeiters eine tarifliche oder gesetzliche Verpflichtung besteht es auszuschreiben.

Also sofern es keine interne Regelungen oder Absprachen mit dem PR oder DVs gibt die dem entgegen sprechen, dann versetzt man halt.

Und auch muss es dort keine vorübergehende Übertragung zur Erprobung oder so ein Quark geben, alles Beamten Gedöns.

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Antw:Ausschreibungsverfahren Stellen
« Antwort #2 am: 02.02.2024 09:58 »
Oder kann man einfach eine In House - Umsetzung vornehmen?


ja. Nicht eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderungen bedürften noch nicht einmal der Zustimmung des Mitarbeiters.

MoinMoin

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Antw:Ausschreibungsverfahren Stellen
« Antwort #3 am: 02.02.2024 10:01 »
Und bei einer Versetzung innerhalb der Dienststelle ist auch der PR nicht in der Mitbestimmung (in NI), bei einer zu einer anderen DS schon.

Thomber

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Antw:Ausschreibungsverfahren Stellen
« Antwort #4 am: 02.02.2024 10:17 »
Versetzung:  Nein, gibt es in diesem Fall nicht.
Umsetzung:  Klar, kann man Personal von heut auf morgen umsetzen, aber, wenn das Ziel eine "Beförderung" ist, kommt man an einer Stellenausschreibung wohl nicht vorbei. Das hängt aber auch von der Wertigkeit der Stelle wohl ab. Nicht jede Stelle muss ausgeschrieben werden.



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Antw:Ausschreibungsverfahren Stellen
« Antwort #5 am: 02.02.2024 10:41 »
Versetzung:  Nein, gibt es in diesem Fall nicht.
Umsetzung:  Klar, kann man Personal von heut auf morgen umsetzen, aber, wenn das Ziel eine "Beförderung" ist, kommt man an einer Stellenausschreibung wohl nicht vorbei. Das hängt aber auch von der Wertigkeit der Stelle wohl ab. Nicht jede Stelle muss ausgeschrieben werden.

Welche Grundlage sollten denn den Arbeitgeber dazu zwingen, eine Stelle auszuschreiben?

Thomber

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Antw:Ausschreibungsverfahren Stellen
« Antwort #6 am: 05.02.2024 07:51 »
Versetzung:  Nein, gibt es in diesem Fall nicht.
Umsetzung:  Klar, kann man Personal von heut auf morgen umsetzen, aber, wenn das Ziel eine "Beförderung" ist, kommt man an einer Stellenausschreibung wohl nicht vorbei. Das hängt aber auch von der Wertigkeit der Stelle wohl ab. Nicht jede Stelle muss ausgeschrieben werden.

Welche Grundlage sollten denn den Arbeitgeber dazu zwingen, eine Stelle auszuschreiben?


Das Bundesverwaltungsgericht urteilte, dass es eine allgemeine Verpflichtung zur Ausschreibung freier Stellen im öffentlichen Dienst nicht gebe. Allerdings könne sich eine solche Pflicht aus den einschlägigen Gesetzen sowie den Verwaltungsvorschriften ergeben, die in der Dienststelle praktiziert werden. Schließlich komme eine Ausschreibungspflicht auch in Betracht, wenn eine entsprechende Übung in der Dienststelle besteht, wonach regelmäßig ausgeschrieben wird (BVerwG, Beschluss vom 14.01.2010, Az. 6 P 10/09). 


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Antw:Ausschreibungsverfahren Stellen
« Antwort #7 am: 05.02.2024 08:50 »
Versetzung:  Nein, gibt es in diesem Fall nicht.
Umsetzung:  Klar, kann man Personal von heut auf morgen umsetzen, aber, wenn das Ziel eine "Beförderung" ist, kommt man an einer Stellenausschreibung wohl nicht vorbei. Das hängt aber auch von der Wertigkeit der Stelle wohl ab. Nicht jede Stelle muss ausgeschrieben werden.

Welche Grundlage sollten denn den Arbeitgeber dazu zwingen, eine Stelle auszuschreiben?


Das Bundesverwaltungsgericht urteilte, dass es eine allgemeine Verpflichtung zur Ausschreibung freier Stellen im öffentlichen Dienst nicht gebe. Allerdings könne sich eine solche Pflicht aus den einschlägigen Gesetzen sowie den Verwaltungsvorschriften ergeben, die in der Dienststelle praktiziert werden. Schließlich komme eine Ausschreibungspflicht auch in Betracht, wenn eine entsprechende Übung in der Dienststelle besteht, wonach regelmäßig ausgeschrieben wird (BVerwG, Beschluss vom 14.01.2010, Az. 6 P 10/09).

Demnach sehe ich keinen Grund, eine höherwertige Stelle nur durch eine Ausschreibung besetzen zu können. Es sei denn, die Dienststelle hat das schon immer so gemacht.

MoinMoin

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Antw:Ausschreibungsverfahren Stellen
« Antwort #8 am: 05.02.2024 08:58 »
Versetzung:  Nein, gibt es in diesem Fall nicht.
Umsetzung:  Klar, kann man Personal von heut auf morgen umsetzen, aber, wenn das Ziel eine "Beförderung" ist, kommt man an einer Stellenausschreibung wohl nicht vorbei. Das hängt aber auch von der Wertigkeit der Stelle wohl ab. Nicht jede Stelle muss ausgeschrieben werden.

Welche Grundlage sollten denn den Arbeitgeber dazu zwingen, eine Stelle auszuschreiben?


Das Bundesverwaltungsgericht urteilte, dass es eine allgemeine Verpflichtung zur Ausschreibung freier Stellen im öffentlichen Dienst nicht gebe. Allerdings könne sich eine solche Pflicht aus den einschlägigen Gesetzen sowie den Verwaltungsvorschriften ergeben, die in der Dienststelle praktiziert werden. Schließlich komme eine Ausschreibungspflicht auch in Betracht, wenn eine entsprechende Übung in der Dienststelle besteht, wonach regelmäßig ausgeschrieben wird (BVerwG, Beschluss vom 14.01.2010, Az. 6 P 10/09).

Demnach sehe ich keinen Grund, eine höherwertige Stelle nur durch eine Ausschreibung besetzen zu können. Es sei denn, die Dienststelle hat das schon immer so gemacht.
Also ich sehe natürlich die Verpflichtung die durch die Versetzung freigewordenen Stelle auszuschreiben  ;D