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Ausschreibungsverfahren Stellen

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Dolby:
Hallo,
ich benötige mal euer Schwarmwissen.

Bei einem Bewerbungsverfahren wurde kein passender Kandidat gefunden. Allen Bewerbern wurde abgesagt. Jetzt hat man in Hause noch jemanden gefunden, der die Stelle zeitnah besetzen würde.
Muss man ein neues Verfahren eröffnen, da sich diese Person ja nicht auf die alte ursprüngliche Ausschreibung beworben hatte? Oder reicht auch eine nochmalige kurze In-House Ausschreibung (also neues Verfahren eröffnen)?
Oder kann man einfach eine In House - Umsetzung vornehmen?

Danke

MoinMoin:
Es ist eine seltsame Vorstellung innerhalb des Beamtenapparates, dass bei einer Versetzung eines Mitarbeiters eine tarifliche oder gesetzliche Verpflichtung besteht es auszuschreiben.

Also sofern es keine interne Regelungen oder Absprachen mit dem PR oder DVs gibt die dem entgegen sprechen, dann versetzt man halt.

Und auch muss es dort keine vorübergehende Übertragung zur Erprobung oder so ein Quark geben, alles Beamten Gedöns.

Organisator:

--- Zitat von: Dolby am 02.02.2024 09:39 ---Oder kann man einfach eine In House - Umsetzung vornehmen?

--- End quote ---


ja. Nicht eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderungen bedürften noch nicht einmal der Zustimmung des Mitarbeiters.

MoinMoin:
Und bei einer Versetzung innerhalb der Dienststelle ist auch der PR nicht in der Mitbestimmung (in NI), bei einer zu einer anderen DS schon.

Thomber:
Versetzung:  Nein, gibt es in diesem Fall nicht.
Umsetzung:  Klar, kann man Personal von heut auf morgen umsetzen, aber, wenn das Ziel eine "Beförderung" ist, kommt man an einer Stellenausschreibung wohl nicht vorbei. Das hängt aber auch von der Wertigkeit der Stelle wohl ab. Nicht jede Stelle muss ausgeschrieben werden.


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