Autor Thema: Umzugskostenzusage  (Read 1465 times)

Domi1986

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Umzugskostenzusage
« am: 02.02.2024 11:07 »
Hallo zusammen!
Ich wurde zum 1.1. nach 4-monatiger Abordnung zu einer anderen Behörde versetzt. Diese befindet sich 65km von meiner alten Behörde und meinem Wohnort entfernt. Nun muss ich mich entscheiden, ob ich uneingeschränkt umzugswillig bin oder unwiderruflich auf die UKZ verzichte.
Ich bin allerdings noch unschlüssig, ob ich umziehen möchte, da ich bis zu 60% Homeoffice machen kann und hier im Eigentum lebe. Ich möchte mir die Option umzuziehen aber nicht verbauen. Gibt es da eine Möglichkeit? Könnte ich meinen Umzugswillen widerrufen, wenn ich mich entscheiden sollte, hier wohnen zu bleiben?
Vielen Dank!

PolareuD

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Domi1986

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Antw:Umzugskostenzusage
« Antwort #2 am: 02.02.2024 12:27 »
Danke!
Daraus geht meines Erachtens nur hervor, dass ich Anspruch auf die UKZ habe. Vielleicht habe ich auch etwas überlesen... Ich habe von der Personalabteilung ein Formular zugeschickt bekommen, auf dem ich ankreuzen soll, ob ich uneingeschränkt umzugswillig bin, auf die UKZ unwiderruflich verzichte oder dass ich umzugswillig bin, aber aus familiären oder dienstlichen Gründen momentan am Umzug gehindert bin oder dass ich nicht umzugswillig bin.

PolareuD

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Antw:Umzugskostenzusage
« Antwort #3 am: 02.02.2024 15:58 »
3) Umzugskostenvergütung wird nicht gewährt, wenn nicht innerhalb von fünf Jahren nach Wirksamwerden der Zusage der Umzugskostenvergütung umgezogen wird. Die oberste Dienstbehörde kann diese Frist in besonders begründeten Ausnahmefällen um längstens zwei Jahre verlängern. § 4 Abs. 3 Satz 2 bleibt unberührt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bukg_1990/__2.html