1. neuer potenzieller Dienstherr unterrichtet alten Dienstherren über Versetzungsabsicht, du musst jedoch einen ebenfalls einen Antrag auf Versetzung stellen, nach Art. 48 baybg
Wann die Versetzung dann stattfindet, liegt in der Entscheidung des Alten Dienstherren … kommt drauf an wie nett die Kommune ist, der Freistaat ist dabei immer sehr unverschämt und möchte am liebsten immer erst nach mehren Monaten versetzen (kenne mehrere Beispiele bei denen der Freistaat trotz Androhung der raubernennung erst nach 6-10 Monaten versetzt hat), einige Kommunen machen das jetzt auch nur um den Freistaat eins auszuwischen (aus meiner Sicht verständlich) trotzdem sollte man zum Wohle des Beamten entscheiden .
2. Ja
3. Ja, aber dir sollte im Klaren, dass der Freistaat nicht nach der Wartezeit direkt befördert in der Regel, du musst erst mal die entsprechende Punktzahl die verdienen, viele warten einige Jahre ( Kommunen befördern idr schneller)
4. Nein
5. Nein
6. nachdem du dann beim Freistaat arbeitest, kannst du auch Bayernweit ohne deine Zustimmung versetzt werden.entsprechende Vereinbarungen sind mir nicht bekannt.wenn du z.b. bei der Regierung bist kannst du im gesamten Geschäftsbereich der Innenministeriums versetz werden
Und übrigens ein Bezirk ist eine kommunale Gebietskörperschaft, das ist nicht der Freistaat Bayern !!!
Das meiste von meinen Ausführungen hättest du aber bereits in der 2. und in der 3. QE Ausbildung lernen sollen, und ich bin mir auch sicher, dass du das hast
Viele Grüße