Autor Thema: [BY] Dienstherrnwechsel Kommune BY - Freistaat BY  (Read 1099 times)

Honey

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Hallo,
ich bin Kommunalbeamtin in BY (A10 über modulare Qualifizierung vom mD in gD)  und möchte evt. zum Freistaat Bayern (Regierung oder Bezirk) wechseln. Leider bin ich komplett blank. Vielleicht kann mir jemand bei der Beantwortung meiner Fragen helfen:

1. Ist der Ablauf so richtig: annehmende Behörde beantragt Versetzung bei abgebender Behörde, danach stelle ich einen formlosen Antrag auf Versetzung?

2. Nehme ich alle meine Dienstzeiten mit?

3. Läuft meine Beförderungswartezeit weiter oder fange ich von vorne an?

4. Muss ich noch zum Amtsarzt? (bin seit mehr als 20 Jahren Lebenszeitbeamtin)

5. Habe ich durch einen Dienstherrenwechsel bei Beihilfe bzw. Pensionsansprüchen irgendwelche Nachteile?
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6. Als Kommunalbeamtin musste ich mir, was den Dienstort betrifft, ja keine großen Gedanken machen. Kann ich mir den neuen Dienstort irgendwie "festschreiben" lassen um sicher zu gehen, dass nicht irgendwann eine Abordnung erfolgt?

Ich danke schon mal allen, die mir ein bisschen auf die Sprünge helfen können!
« Last Edit: 02.02.2024 17:39 von Admin »

Kleeblatt

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Antw:Dienstherrnwechsel Kommune BY - Freistaat BY
« Antwort #1 am: 02.02.2024 16:51 »
1. Nein, die Dienstherren regeln das untereinander.
2. ja
3. nein
4. nein
5. nein
6. kommt auf den Dienstherrn an, ob er dies macht
7. wird Personalrecht und Beamtenrecht in der Modularen nicht mehr unterrichtet?

joh010101

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Antw:[BY] Dienstherrnwechsel Kommune BY - Freistaat BY
« Antwort #2 am: 02.02.2024 23:43 »
1. neuer potenzieller Dienstherr unterrichtet alten Dienstherren über Versetzungsabsicht, du musst jedoch einen ebenfalls einen Antrag auf Versetzung stellen, nach Art. 48 baybg
Wann die Versetzung dann stattfindet, liegt in der Entscheidung des Alten Dienstherren … kommt drauf an wie nett die Kommune ist, der Freistaat ist dabei immer sehr unverschämt und möchte am liebsten immer erst nach mehren Monaten versetzen (kenne mehrere Beispiele bei denen der Freistaat trotz Androhung der raubernennung erst nach 6-10 Monaten versetzt hat), einige Kommunen machen das jetzt auch nur um den Freistaat eins auszuwischen (aus meiner Sicht verständlich) trotzdem sollte man zum Wohle des Beamten entscheiden .

2. Ja

3. Ja, aber dir sollte im Klaren, dass der Freistaat nicht nach der Wartezeit direkt befördert in der Regel, du musst erst mal die entsprechende Punktzahl die verdienen, viele warten einige Jahre ( Kommunen befördern idr schneller)

4. Nein

5. Nein

6. nachdem du dann beim Freistaat arbeitest, kannst du auch Bayernweit ohne deine Zustimmung versetzt werden.entsprechende Vereinbarungen sind mir nicht bekannt.wenn du z.b. bei der Regierung bist kannst du im gesamten Geschäftsbereich der Innenministeriums versetz werden


Und übrigens ein Bezirk ist eine kommunale Gebietskörperschaft, das ist nicht der Freistaat Bayern !!!


Das meiste von meinen Ausführungen hättest du aber bereits in der 2. und in der 3. QE Ausbildung lernen sollen, und ich bin mir auch sicher, dass du das hast


Viele Grüße

untersterDienst

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Antw:[BY] Dienstherrnwechsel Kommune BY - Freistaat BY
« Antwort #3 am: 15.02.2024 06:52 »
Ist ganz klar Ausbildungsinhalt schon in QE2!!!