Platon, ich dachte immer es gibt solche Richtlinien nur für Staatsbeamte der verschiedenen Ministerien? Bei Kommunalbeamten wüsste ich nicht wo es welche gibt, zumindest nicht bei uns im Landkreis. Wo "arbeitest" du und wer ist dein Dienstherr? Gern kann ich die für Staatsbeamte des StMI zur Verfügung stellen. Ärgerlich ist, dass diese Beförderungsrichtlinien durch Beförderungsmindestkriterien mit entsprechender Beförderungsrangliste gelten. Für den gehobenen Dienst werden die Listen bayernweit gebildet. Für den mD auf Regierungsbezirksebene, obwohl dies nach den Richtlinien gar nicht vorgesehen ist. Ich meine diese Beförderungspraxis ist rechtswidrig, zumal es zumindest für meine Stelle (mD) keine Stellenbewertung gibt.
Es wäre schön wenn auch andere hier mal ihre Einschätzungen und Erfahrungen diesbezüglich mitteilen könnten. Ich überlege mir gerade ob ich gegen diese Beförderungspraxis vorgehen soll?