Autor Thema: Erfahrungsstufen Wechsel von TV-L zu TV-L (gleiches Bundesland)  (Read 1659 times)

thommsens

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Hey zusammen,

ich bin derzeit in TV-L 13 Stufe 3 (kurz vor Stufe 4) angestellt. Ich strebe nun ein neues Arbeitsverhältnis im gleichen Bundesland bei einem anderen Dienstherrn (von Uni zu Verwaltung), ebenso TV-L 13, an.

Meine Frage: Ist die Mitnahme der Erfahrungsstufe und der Stufenlaufzeit automatisch gegeben oder ist das Verhandlungssache mit dem neuen Vorgesetzten?

Danke! Grüße!

Thommsens


MoinMoin

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Du hast keinen Dienstherren, sondern einen AG
Wenn der AG der selbe bleibt, dann ist es eine Versetzung und die Zeit läuft weiter.
Von Uni zur Verwaltung kann beides der AG das Land sein.

Wenn es ein AG Wechsel ist, dann ist es Verhandlungssache, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt, in welcher Stufe man kommt.
Und es ist zusätzlich Verhandlungssache, ob man übertarifliche die Laufzeit mit übertragen bekommt.

jh254586

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Hallo,

bei mir Uni zu Uni in einem anderem Bundesland konnte ich meine Erfahrungsstufe behalten.
Dort musste ich jedoch um diese zu bekommen mein Arbeitszuegnis vorlegen, damit meine einschlägige Berufserahrung anerkannt wurde.
Meine Stufenlaufzeit wurde auf hingegen 0 zurückgesetzt.

VG

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Du kannst auch eine Versetzung anregen, denn wenn dein Job hinreichend ähnlich gelagert ist, wird dann die Stufenlaufzeit einfach weiter geführt.

thommsens

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Danke! In meinem Arbeitsvertrag steht  "Zwischen dem Land (Bundesland) vertreten durch (Name Universität)..."

Es müsste im selben Bundesland also der gleiche AG sein und damit eine Versetzung oder?

Liebe Grüße

MoinMoin

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Danke! In meinem Arbeitsvertrag steht  "Zwischen dem Land (Bundesland) vertreten durch (Name Universität)..."

Es müsste im selben Bundesland also der gleiche AG sein und damit eine Versetzung oder?

Liebe Grüße
Meistens ja, aber nicht bei allen Unis ist das Land der AG.


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Solange Du im selben Bundesland bleibst, ist es doch der selbe AG. Die Vertretungsfloskeln sind in diesem Falle egal.

MoinMoin

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Solange Du im selben Bundesland bleibst, ist es doch der selbe AG. Die Vertretungsfloskeln sind in diesem Falle egal.
Nein, das muss nicht so sein. Nicht bei jeder Uni ist der AG das Land.

cyrix42

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... nur, solang die Zieleinrichtung auch zum Land gehört; und nicht z.B. eine eigenständige Stiftungs-Universität ist, die als eigener Arbeitgeber auftritt.

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... nur, solang die Zieleinrichtung auch zum Land gehört; und nicht z.B. eine eigenständige Stiftungs-Universität ist, die als eigener Arbeitgeber auftritt.

Gut, dann präzisiere ich: Solange der Arbeitsvertrag geschlossen bleibt, "zwischen dem Land xxx" und es weiterhin dabei bleibt, ist der ganze Sermon danach "....vertreten durch" uninteressant.