Autor Thema: [Allg] Schlechterstellung gegenüber Eingruppierung von Angestellten  (Read 2077 times)

Eddieminator

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Hallo.

Ich habe folgendes Problem und hoffe das ihr mir ein paar Antworten bzw. Informationen geben könnt.
Ich bin seit Dezember 2022 als Sachbearbeiter im Wohngeld eingesetzt. Diese Stelle ist bei meinem Dienstherrn mit einer E9a bewertet. Ich jedoch habe eine Stellenzuweisung auf eine A7 bekommen und bin auch im Amt einer A7.

Im Stellenplan ist jedoch im Bereich des Sozialamtes, wo die Wohngeldstelle angesiedelt ist, gar keine A7 vermerkt. Jedoch sind im Stellenplan 2 Stellen mit A8 vorhanden die nicht besetzt sind.

Meine bzw. die Anfrage meiner Amtsleitung vom September 2023 ist bis heute unbeantwortet.

Kann ich rein rechtlich dagegen etwas tun oder muss ich damit leben und mir einen anderen Dienstherrn suchen.

Danke für eure Hilfe und Antworten
« Last Edit: 03.02.2024 02:26 von Admin2 »

Tagelöhner

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Du bist Beamter geworden und hast von den fundamentalen Grundlagen deines Dienstverhältnisses keine Ahnung?

Ich schlussfolgere aus deinen Ausführungen, dass Du recht frisch verbeamtet wurdest und ganz normal im Eingangsamt deiner Laufbahn im mittleren Dienst bist. Der Dienstherr führt dich hierbei vermutlich auf einer dieser A8 Stellen. Du solltest also irgendwann, sofern die Dienstpostenbewertung auch eine A8 hergibt (wovon ich ausgehe), irgendwann nach A8 befördert werden. Es gibt keinen Anspruch auf Beförderung, lediglich einige Rahmenbedingungen die erfüllt sein müssen und den entsprechenden Wille deines Dienstherrn dich zu befördern.

Im mittleren Dienst ist eine vorläufige finanzielle Schlechterstellung insbesondere bei kinderlosen und nicht verheirateten Beamten im Vergleich zum Angestellten keine Seltenheit.

2strong

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Welches Bundesland?

clarion

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Die Ämter müssen beginnend vom Eingangsamt durchlaufen werden, dann gibt es noch Mindestwartezeiten zwischen den Beförderungen. Sollte man als Beamter oder Beamtin wissen.

Unlucky

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Und dann gibt es eventuell noch Beförderungsrichtlinien.