Du bist Beamter geworden und hast von den fundamentalen Grundlagen deines Dienstverhältnisses keine Ahnung?
Ich schlussfolgere aus deinen Ausführungen, dass Du recht frisch verbeamtet wurdest und ganz normal im Eingangsamt deiner Laufbahn im mittleren Dienst bist. Der Dienstherr führt dich hierbei vermutlich auf einer dieser A8 Stellen. Du solltest also irgendwann, sofern die Dienstpostenbewertung auch eine A8 hergibt (wovon ich ausgehe), irgendwann nach A8 befördert werden. Es gibt keinen Anspruch auf Beförderung, lediglich einige Rahmenbedingungen die erfüllt sein müssen und den entsprechenden Wille deines Dienstherrn dich zu befördern.
Im mittleren Dienst ist eine vorläufige finanzielle Schlechterstellung insbesondere bei kinderlosen und nicht verheirateten Beamten im Vergleich zum Angestellten keine Seltenheit.