Autor Thema: Stellenausschreibung: Frage zur Stellenbündelung  (Read 1643 times)

Liliom

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Guten Tag,

in einer Stellenausschreibung für den gehobenen Dienst habe ich folgendes gelesen:

Übernahme von Beamtinnen oder Beamten des gehobenen Dienstes (bis zur
Besoldungsgruppe A 12) im Wege einer dreimonatigen Abordnung mit dem Ziel der
Versetzung


Ist in dieser Stellenausschreibung auch von einer Stellenbündelung die Rede? Oder anderes gefragt. wenn ich dort mit A9 anfange, werde ich dann auch irgendwann durch dienstliche Beurteilung von A9 nach A10 ... bis A12 befördert? Oder bleibe ich auf der A9 dann sitzen, weil von Stellenbündelung keine Rede ist?

xap

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Antw:Stellenausschreibung: Frage zur Stellenbündelung
« Antwort #1 am: 02.02.2024 20:08 »
Wenn Beamte bis A12 übernommen werden ist davon auszugehen, dass der DP auch (mindestens) mit A12 bewertet ist. Er könnte auch mit A13 bewertet sein. Man könnte demnach durchbefördert werden. In einigen Ausschreibungen stehen die Bündel auch dabei, z Bsp bei Interamt.

Nanum

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Antw:Stellenausschreibung: Frage zur Stellenbündelung
« Antwort #2 am: 02.02.2024 23:52 »
Hallo,


Bündelungen sind nur in obersten Bundesbehörden über die gesamte Laufbahn möglich. Die Laufbahn ist regelmäßig komplett zu durchlaufen. Dazu die BLV lesen. Ich gehe somit davon aus, dass es sich um einen Beförderungsdienstposten A12 handelt.

2strong

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Antw:Stellenausschreibung: Frage zur Stellenbündelung
« Antwort #3 am: 03.02.2024 00:57 »
@ Lilom
Klingt nach einer Ausschreibung eines gebündelt bewerteten Dienstpostens. Im vorliegenden Fall wirst Du auf diesem Posten mindestens bis A 12 befördert werden können, ggf. auch bis A 13. In Ministerien ist das üblich, aber auch in einigen nachgeordneten Behörden ist das möglich. Dass Spitzenämter einer Laufbahngruppe nicht extern besetzt werden, ist üblich.

Bastel

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Antw:Stellenausschreibung: Frage zur Stellenbündelung
« Antwort #4 am: 03.02.2024 07:32 »
Bei uns wurden jetzt in zwei Bereichen Stellen extern ausgeschrieben, welche den folgenden Text beinhalten:

Die Übernahme aus einem bereits bestehenden Beamtenverhältnis kann im Rahmen zur Verfügung stehender Planstellen bis zur Besoldungsgruppe A 12 erfolgen.

Den Kollegen, welche die gleichen Tätigkeiten ausüben hat man bisher erzählt, das Sie nur auf A11 Dienstposten säßen. Irgendwie komisch...

PolareuD

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Antw:Stellenausschreibung: Frage zur Stellenbündelung
« Antwort #5 am: 03.02.2024 08:13 »
Ob man bis A12 auf dem Dienstposten befördert werden kann, hängt auch vom Personalentwicklungskonzept ab. Sofern eines vorhanden ist. Eventuell sind, wie bei der Bw, zwei Verwendungen in einer Besoldungsgruppe notwendig, um die Nächsthöhere zu erreichen.

xap

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Antw:Stellenausschreibung: Frage zur Stellenbündelung
« Antwort #6 am: 03.02.2024 08:26 »
Auch wenn das hier kein Thema ist, aber gerade im MINT Bereich sind solche Konzepte meines Erachtens wertlos. Was für Verwendungen sollen das denn sein wenn man in der Regel ziemlich stark spezialisiert ist? Immer wenn ich Beiträge zur Bw lese, kann ich als MINTler nur mit dem Kopf schütteln. Mein Eindruck ist, dass die Strukturen dort noch besonders starr sind, ganz im Gegensatz zu vielen anderen Bundesbehörden.

Nanum kann ich nicht bestätigen, auch an Oberen Bundesbehörden gibt es A9-A13 Bündel, wie schon von 2strong beschrieben.

PolareuD

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Antw:Stellenausschreibung: Frage zur Stellenbündelung
« Antwort #7 am: 03.02.2024 09:15 »
Auch wenn das hier kein Thema ist, aber gerade im MINT Bereich sind solche Konzepte meines Erachtens wertlos. Was für Verwendungen sollen das denn sein wenn man in der Regel ziemlich stark spezialisiert ist? Immer wenn ich Beiträge zur Bw lese, kann ich als MINTler nur mit dem Kopf schütteln. Mein Eindruck ist, dass die Strukturen dort noch besonders starr sind, ganz im Gegensatz zu vielen anderen Bundesbehörden.

Sehe ich genauso. Aber gerade im BAAINBw ist das gelebte Praxis. Vor allem im gD und hD finden dort häufig alle 2-3 Jahre muntere Dienstpostenwechselspielchen statt um das PEK zu erfüllen. Und das sowohl im nicht technischen als auch im technischen Dienst.

Nanum

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Antw:Stellenausschreibung: Frage zur Stellenbündelung
« Antwort #8 am: 03.02.2024 10:17 »
Hallo,


Paragraph 18 BBesG ist jedoch eindeutig. Insofern davon abgewichen wird, widerspricht dies offen einem Bundesgesetz.
Dort wird ausdrücklich nur von Obersten BBehörden gesprochen. Ansonsten dürfen nur drei Ämter gebündelt werden.
Ist aber gut zu wissen.


Grundsätzlich gilt ja eh was gewollt ist wird irgendwie möglich gemacht. Hauptsache es geht zu Lasten von jungen Beamten.


Leistung zählt nie alles muss sich ersessen werden. Hat man halt schon immer so gemacht.




2strong

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Antw:Stellenausschreibung: Frage zur Stellenbündelung
« Antwort #9 am: 03.02.2024 10:23 »
@ Nanum
Im Gesetz steht aber nirgendwo, welche drei Dienstposten gebündelt werden. Häufig gehobenen Dienst findet man Bündelungen von A 9 bis A 11, aber es gibt auch Häuser, die im gehobenen Dienst A 11 bid A 13 bündeln und überhaupt gar keine Dienstposten in A 9 oder A 10 ausweisen. Der junge Beamte startet auf so einem Posten natürlich trotzdem in A 9, kann dann aber auf diesem Posten bis A 13 aufsteigen. Das einzige Hemnis sind dann faktisch die Stellenobergrenzen für A 12 (40%) und A 13 (30%). Für den mittleren und höheren Dienst gibt es ähnliche Obergrenzen.

2strong

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Antw:Stellenausschreibung: Frage zur Stellenbündelung
« Antwort #10 am: 03.02.2024 10:25 »
@ xap
Ist es Deiner Auffassung nach wirklich ein Problem, dass jemand mal in einem zweiten Referst gearbeitet haben muss? Andere Leute sind schließlich auch spezialisiert und sollen dennoch eine gewisse Verwendungsbreite aufweisen.

PolareuD

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Antw:Stellenausschreibung: Frage zur Stellenbündelung
« Antwort #11 am: 03.02.2024 10:36 »
…aber es gibt auch Häuser, die im gehobenen Dienst A 11 bid A 13 bündeln und überhaupt gar keine Dienstposten in A 9 oder A 10 ausweisen. Der junge Beamte startet auf so einem Posten natürlich trotzdem in A 9, kann dann aber auf diesem Posten bis A 13 aufsteigen. Das einzige Hemnis sind dann faktisch die Stellenobergrenzen für A 12 (40%) und A 13 (30%). Für den mittleren und höheren Dienst gibt es ähnliche Obergrenzen.

Interessanter Sachverhalt. Kannte ich noch nicht. Um welche Behörden handelt es sich?

Im BAAINBw sind generell A9-A11 (gntD) gebündelt bzw. A10-A11 (gtD). Man hat versucht im gtD A10-A12 zu bündeln. Dies wurde aber meines Wissens vom BMF abgelehnt.

xap

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Antw:Stellenausschreibung: Frage zur Stellenbündelung
« Antwort #12 am: 03.02.2024 10:37 »
@ xap
Ist es Deiner Auffassung nach wirklich ein Problem, dass jemand mal in einem zweiten Referst gearbeitet haben muss? Andere Leute sind schließlich auch spezialisiert und sollen dennoch eine gewisse Verwendungsbreite aufweisen.

Ich halte das für ein Problem, obwohl ich es teilweise sogar befürworten würde. Immer die Freiwilligkeit vorausgesetzt. In der IT gibt es selten mehrere Referate in denen getauscht werden könnte. Und wenn es welche (wie bei uns) gibt, herrscht extremer Personalmangel. Die Führungskräfte können es sich gar nicht erlauben MA lange einzuarbeiten, da sonst sehr viel liegen bleiben würde. Wir reden hier teilweise von Einarbeitungszeiten von mehr als einem Jahr bis z. Bsp. Verständnis für komplexe IT-Infrastrukturen bzw. Entwicklungskenntnisse, die erst erlernt werden müssen, vorhanden sind. Das macht man nicht nebenbei. So könnte theoretisch auch zwischen Referaten mit IT Strategie / Enterprise Architektur, Entwicklung, Anwendungsbetreuung und IT Betrieb gewechselt werden. Aber es ist so, dass Informatiker sehr stark spezialisiert sind und sich ihr Wissen über Jahre aneignen. Und eben längst nicht in allen Häusern (ich würde eher denken in sehr wenigen) existieren solche OE Einheiten für einen möglichen Wechsel.

Für komplett sinnfrei hielte ich es ITler in Verwaltungsreferate wie die Z zu setzen (Personalverwaltung usw.), da kämen dann fachfremde Aufgaben zum akuten Personalmangel hinzu.

Nanum

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Antw:Stellenausschreibung: Frage zur Stellenbündelung
« Antwort #13 am: 03.02.2024 11:25 »
Hallo,


Danke das habe ich mir theoretisch auch schon gedacht in der Praxis aber bisher nie gesehen. Außer im Kanzleramt gab es mal 10-13 bzw. 11-13 ne Ausschreibung.


Horizont erweitert. Denke trotzdem das dies eher die Ausnahme oben sein wird.


Der Pöbel unten darf schön seine Zeit absitzen und das Gleichw wie A11 oder 12 machen für die Hälfte oder weniger.


AAA halt.  ;D

2strong

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Antw:Stellenausschreibung: Frage zur Stellenbündelung
« Antwort #14 am: 03.02.2024 11:37 »
Interessanter Sachverhalt. Kannte ich noch nicht. Um welche Behörden handelt es sich?

Im BAAINBw sind generell A9-A11 (gntD) gebündelt bzw. A10-A11 (gtD). Man hat versucht im gtD A10-A12 zu bündeln. Dies wurde aber meines Wissens vom BMF abgelehnt.
Weil Du selbst das BMF erwähnst: Im Geschäftsbereich des BMF verfährt beispielsweise die BaFin, das BZSt oder das ITZBund in der von mir beschriebenen Weise. Man kann das aber auch in anderen Geschäftsbereichen (BMWK mit der BNetzA oder BMI mit dem BAMF oder BSI) findet man das vielfach. Die Stellenobergrenzen kann man - wenn man an anderer Stelle Kompensation erbringt - auch fast immer irgendwie mit dem BMF im Rahmen einer Ausnahmeregelung verdealen.
« Last Edit: 03.02.2024 11:55 von 2strong »