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Stellenausschreibung: Frage zur Stellenbündelung

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Liliom:
Guten Tag,

in einer Stellenausschreibung für den gehobenen Dienst habe ich folgendes gelesen:

Übernahme von Beamtinnen oder Beamten des gehobenen Dienstes (bis zur
Besoldungsgruppe A 12) im Wege einer dreimonatigen Abordnung mit dem Ziel der
Versetzung

Ist in dieser Stellenausschreibung auch von einer Stellenbündelung die Rede? Oder anderes gefragt. wenn ich dort mit A9 anfange, werde ich dann auch irgendwann durch dienstliche Beurteilung von A9 nach A10 ... bis A12 befördert? Oder bleibe ich auf der A9 dann sitzen, weil von Stellenbündelung keine Rede ist?

xap:
Wenn Beamte bis A12 übernommen werden ist davon auszugehen, dass der DP auch (mindestens) mit A12 bewertet ist. Er könnte auch mit A13 bewertet sein. Man könnte demnach durchbefördert werden. In einigen Ausschreibungen stehen die Bündel auch dabei, z Bsp bei Interamt.

Nanum:
Hallo,


Bündelungen sind nur in obersten Bundesbehörden über die gesamte Laufbahn möglich. Die Laufbahn ist regelmäßig komplett zu durchlaufen. Dazu die BLV lesen. Ich gehe somit davon aus, dass es sich um einen Beförderungsdienstposten A12 handelt.

2strong:
@ Lilom
Klingt nach einer Ausschreibung eines gebündelt bewerteten Dienstpostens. Im vorliegenden Fall wirst Du auf diesem Posten mindestens bis A 12 befördert werden können, ggf. auch bis A 13. In Ministerien ist das üblich, aber auch in einigen nachgeordneten Behörden ist das möglich. Dass Spitzenämter einer Laufbahngruppe nicht extern besetzt werden, ist üblich.

Bastel:
Bei uns wurden jetzt in zwei Bereichen Stellen extern ausgeschrieben, welche den folgenden Text beinhalten:

Die Übernahme aus einem bereits bestehenden Beamtenverhältnis kann im Rahmen zur Verfügung stehender Planstellen bis zur Besoldungsgruppe A 12 erfolgen.

Den Kollegen, welche die gleichen Tätigkeiten ausüben hat man bisher erzählt, das Sie nur auf A11 Dienstposten säßen. Irgendwie komisch...

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