Hallo zusammen,
erst mal vielen Dank fürs Diskutieren.
Vorab: Grundsätzlich bin ich bereit das Geld zurückzuzahlen, allerdings habe ich es halt eigentlich ausgegeben und am Ende würde ich halt doppelt zahlen.
Es handelte sich um eine E10/3 50% Stelle.
Und nun eine E13/3 100% Stelle.
Grundsätzlich ist es auch tatsächlich so, dass ich das Geld ausgegeben habe.
Als Antwort zur Entreicherung wurde mir folgende Argumentation entgegen gebracht:
"a. Es muss sich um eine geringfügige Überbezahlung handeln. Ob eine Überbezahlung geringfügig ist, kann nach den Richtlinien beurteilit werden, die im öffentlichen Dienst gelten"
"b. Die Lebenssituation des Arbeitnehmers muss son sein, dass erfahrungsgemäß ein alsbaldiger Verbrauch der Überbezahlung für die laufenden Kosten der Lebenshaltung anzunehmen ist"
Bei Punkt b. müsste ich nach Meinung der LBV noch darlegen.
Bei Punkt a. beruft sich die LBV darauf, dass es sicht nicht um eine geringfügige Überbezahlung handelt. An dieser Stelle danke für den Link:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2021/RdSchr_20210804.pdf?__blob=publicationFile&v=8Allerdings handelt es sich doch hierbei nur um laufende Entgeltzahlungen? Eine Urlaubsabgeltung dürfte demnach ja nicht darunter fallen oder?
Zur Entreicherung selbst begründet die LBV, dass es Ihnen nicht möglich wäre genau nachzuvollziehen wofür das Geld ausgegeben wurde, obwohl Rechnungen vorliegen. Daher würde dies keine Aussagekraft haben.
In Summe käme eine Bereichung demnach für die LBV nicht in Frage.