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Urlaubsabgeltung

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jh254586:
Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit der Aufforderung zur Nachzahlung meiner Urlaubsabgeltung.

Folgender Sachverhalt:
Ich hatte einen TV-L Vertrag bis zum 30.04.23 als Teilzeit Beschäftigter 20/40 mit 3 Arbeitstagen.
Ich verfügte über einen Resturlaub von 14 Tagen.
Die Auszahlung des Resturlaubs hatte ich bereits mit meinem direkten Vorgesetzten mündlich abgesprochen und im in einer Mail vom 20.04.23 über die Anzahl der Tage informiert: "Wegen den Resturlaubstagen es handelt sich um 14 Tage, falls Sie die Angabe brauchen."

Dann passierte lange Zeit nichts auf Nachfrage am Telefon hieß es jaja ist im Gange.
Am 06.06 habe ich erneut dem Arbeitgeber in aller Klarheit kenntlich gemacht "Hiermit beantrage ich für meine Tätigkeiten an der XXX (Tätigkeit bis zum 30.04.2023) die Auszahlung meines Resturlaubs.". Diesmal ging die Mail ans Dezernat Personal.

Ich habe dann zum 01.09.23 eine Urlaubsabgeltung erhalten. Die Welt war super, mehr als erhofft.

Bis zu einem Schreiben vom 16.11.2023, dort wurde mir von der LBV erklärt, dass doch wesentlich zuviel ausgezahlt wurde und es wird ein Vierstelliger Betrag zurückgefordert. Da konnte ich meinen Augen erstmal nicht glauben, wie sich jemand so verrechnet haben kann.

Auf Rückfrage wurde ich nur weiter nach oben geleitet. Nun habe ich erneut Post bekommen wo der Sachverhalt nochmal näher erläutert wurde dort wird sich unter anderem auf die im TVL §37 Ausschlussfrist von 6 Monaten berufen.
TV-L §37:
"Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist
von sechs Monaten nach Fälligkeit von den Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend
gemacht werden"

Diese wurde nach Ansicht des LBV eingehalten. Da die LBV von meinem Arbeitgeber am 20.06.23 informiert wurde. Nun stellt sich für mich die Frage, welches Datum gilt denn jetzt hier eigentlich?

1) Zum einen habe ich bereits am 20.04.23 meinen direkten Vorgesetzten über meine Absicht informiert.
2) Zum anderem bin ich am 30.04.23 beruflich ausgeschieden und hätte nicht der Arbeitgeber die Pflicht, seinen Verpflichtungen zur Zahlung zu diesem Datum nachzukommen?
3) Oder ist es wie die LBV es darstellt der 20.06.23, als diese von meinem Arbeitgeber informiert wurde? Wobei der Wortlaut nach §36 für mich anders klingt...

Anmerkung: Die LBV weiß bisher nichts über die 1)

Bei den Varianten 1) und 2) wäre der Bescheid der LBV am 16.11.23 nach §37 zuspät bei mir angekommen.
Bei Variante 3) hat die LBV Recht und ich muss nun im Nachhinein für deren Fehler aufkommen.

Meine Nerven liegen derzeitig ein wenig Blank, da der Betrag auch bis zum 01.03.24 eingefordert, ansonstem droht eine Klage.

Ich hoffe jemand kann mir dabei ein wenig weiterhelfen.

Danke schonmal.

VFA West:
Puh, schwieriger Fall.

Meiner Meinung nach beginnt die 6-Monats-Frist mit dem Zeitpunkt der Überzahlung. Und die entstand ja erst am 01.09.2023.

Du könntest eine Ratenzahlung vereinbaren.

Oder auf Entreicherung pokern?

jh254586:

--- Zitat von: VFA West am 02.02.2024 22:10 ---Puh, schwieriger Fall.

Meiner Meinung nach beginnt die 6-Monats-Frist mit dem Zeitpunkt der Überzahlung. Und die entstand ja erst am 01.09.2023.

Du könntest eine Ratenzahlung vereinbaren.

Oder auf Entreicherung pokern?

--- End quote ---

Auf eine Entreicherung hatte ich bereits gehofft, da ich tatsächlich nach dem Erhalt des Geldes eines EU-Auslandsreise gemacht hatte, die auch relativ zum Budget passt. Allerdings kam dort der Gegegenwind, dass es ich dabei nichtmehr um eine geringfügige (10% mehr oder max 150€ netto) Bereicherung handelt.

MoinMoin:
So ganz klar ist mir nicht was jetzt zurück gefordert wird.
Du hast deine 14 Tage ausgezahlt bekommen
Allerdings haben die sich verrechnet, sagen wir mal, sie haben dir 14 Tage Vollzeit anstelle TZ ausgezahlt.
Jetzt merkten sie es und fordern die Differenz zurück.

Zu Recht würde ich sagen und auch innerhalb der §37 Frist und sehe dann ich keinen Grund oder Möglichkeit, dass du es nicht zahlen musst.
Allerdings kann man sicherlich Ratenzahlung beantragen.

Oder wie ist der Sachverhalt?

FearOfTheDuck:
Du hast selbst gemerkt, dass du zuviel ausbezahlt bekommen hast? Dann war es ziemlich blauäugig, davon in Urlaub zu fahren. Du hättest dich zumindest rückversichern können, ob die Auszahlung korrekt war, dann hätte man ggf. den Fehler schneller erkannt.

Da bleibt dir wohl nur, eine Regelung mit der auszahlenden Stelle zu finden.

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