Autor Thema: Anzeigepflicht Teilzeitstudium FernUni in Hagen  (Read 488 times)

neuerbeamter

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Guten Abend liebe Forumsmitglieder!

Ich plane ein berufsbegleitendes Bachelor-Studium an der FernUni in Hagen zu beginnen, neben meiner Tätigkeit als Bundesbeamter. Da ich bereits einen Master-Hochschulabschluss habe, ist dies eher ein Hobby oder eine persönliche Weiterentwicklung. Das heißt, ich weiß noch nicht, wie ernst es mir ist, und ob ich überhaupt einen Abschluss anstrebe.

Ist das eine private Angelegenheit? Oder muss eine solches nebenberufliches Teilzeitstudium angezeigt werden?

Ich freue mich auf Rat und Erfahrungen!

E15TVL

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Antw:Anzeigepflicht Teilzeitstudium FernUni in Hagen
« Antwort #1 am: 03.02.2024 22:50 »
Das ist dein Privatvergnügen und kann dem AG/DH egal sein. Etwas anderes wäre eine Nebentätigkeit.

neuerbeamter

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Antw:Anzeigepflicht Teilzeitstudium FernUni in Hagen
« Antwort #2 am: 03.02.2024 23:16 »
Das ist dein Privatvergnügen und kann dem AG/DH egal sein. Etwas anderes wäre eine Nebentätigkeit.

Das war schnell! Und die Antwort scheint eindeutig. Danke!