in BaWü gilt die Regelung, dass der Resturlaub aus dem Vorjahr bis zum 30.09. des Folgejahres abgebaut werden muss, bevor er verfällt.
Ich bin ehrlicherweise davon ausgegangen, dass diese Regelung in allen Bundesländern gelten würde. Habe ehrlicherweise nicht nachgeschaut, ob hierzu explizit etwas im Tarifvertrag steht. Beim TVöD ist es in BaWü übrigens der 31.12. des Folgejahres.
Auch hier steht der TVöD besser da als der TV-L, aber das nur so am Rande.