Autor Thema: NRKVO Dienstreise vom Wohnort zum Geschäftsort  (Read 708 times)

Mark87

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Hallo zusammen,
 lt VV NRKVO  steht unter 2.1.5.

Dienstreisen gelten als an der Dienststätte angetreten oder beendet, wenn sie innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit dort hätten angetreten oder beendet werden können und dies vom Reiseablauf vertretbar ist; das gilt jedoch nicht, wenn Beginn oder Ende der Dienstreise an der Wohnung wirtschaftlicher ist.
 
Geht es hier um die Fahrzeit oder die Kilometer? Und wenn es dir Fahrzeit ist, wie verhält es sich wenn ein Stau oder erhöhter Verkehr auf dem Weg zur Dienststelle ist?

ElBarto

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Antw:NRKVO Dienstreise vom Wohnort zum Geschäftsort
« Antwort #1 am: 05.02.2024 08:17 »
Ich glaube da verstehe ich Dich falsch oder Du denkst in die falsche Richtung.

Dienstreisen beginnen entweder...

... in der Arbeitsstätte

Weg von zuhause zur Arbeitsstätte = ganz normaler Arbeitsweg wie wenn man einfach nur von zuhause in die Arbeit fährt, kommt man gut durch ist man früher da, hat es Stau, dann hat man halt Pech und stempelt später ein.
Dann tritt man von der Arbeitsstätte aus die Dienstreise an. Beginn Arbeitszeit = Stempeln in der Arbeit, Ende Arbeitszeit mit Rückkehr und Ausstempeln in der Arbeit.


... von zu Hause

Ist Ziel der Dienstreise=Dienstort z.B. Ort C, man wohnt an Ort A und Ort B ist die eigentliche Arbeitsstätte und man hat z.B: von A nach B eine Strecke von 20 KM und Ort A liegt zwischen Ort C und B dann macht es Sinn, die Dienstreise von zuhause aus anzutreten, da man sich die 20 KM in die Arbeit spart und die 20 KM von der Arbeit nach C auch.

Die tägliche Arbeitszeit beginnt dann mit Abfahrt zuhause und endet mit Ankunft zuhause. Das Dienstgeschäft beginnt mit Ankunft am Reiseziel und endet  mit der Abfahrt nach Hause.

Zusatzregelungen bezüglich maximaler Arbeitszeit usw. mal außenvorgelassen.

Ich persönlich finde am Beginn der Dienstreise von zuhause aus es immer am besten wenn man auch noch den eignen PKW verwenden kann. Dann ist man recht ungebunden und muss sich nicht an ein anderes Auto gewöhnen.


BAT

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Antw:NRKVO Dienstreise vom Wohnort zum Geschäftsort
« Antwort #2 am: 05.02.2024 10:40 »

Geht es hier um die Fahrzeit oder die Kilometer? Und wenn es dir Fahrzeit ist, wie verhält es sich wenn ein Stau oder erhöhter Verkehr auf dem Weg zur Dienststelle ist?

Das wird doch im Regelfall festzustellen sein, wenn der Aufwand für die Reise niedriger ist? In der Praxis muss man da sicher nicht bis zur letzten Minuten, bis zum letzten Kilometer rechnen.