Hallo,
ein Bekannter ist NRW-Pensionär mit Pflegegrad 4 und wohnt seit Anfang Dezember 2023 in einer Pflege-WG für Demente. Er wurde mit 55 Jahren dienstunfähig in den Ruhestand versetzt und ist mitlerweile 81 Jahre alt. Eine private Pflegezusatzversicherung besteht nicht und hätte wahrscheinlich aufgrund schwerer Vorerkrankungen auch nicht in den letzten Jahren vor dem Ruhestand abgeschlossen werden können.
Leider übersteigen die Kosten für die Pflege-WG auch nach Leistung der Beihilfe und der privaten Pflegeversicherung seine Pension deutlich, sodass in Abhängigkeit der weiteren Lebenserwartung eine zukünftige Notlage im Raum steht.
Deshalb möchte ich mich hier gerne erkundigen, ob es Erfahrungswerte für ähnliche Fälle (gerne auch aus anderen Bundesländern bzw. vom Bund) gibt - insb. im Hinblick auf eine zusätzliche Beihilfe, wie es sie bei der vollstationären Pflege gibt. Auch für Verweise auf hilfreiche Urteile oder Tipps (gerne per PN) zu einem Anwalt, der sich in dieser speziellen Materie auskennt, bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Hallmackenreuther