Autor Thema: [NW] Zusätzliche Beihilfe für Pflege-WG  (Read 619 times)

Hallmackenreuther

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[NW] Zusätzliche Beihilfe für Pflege-WG
« am: 04.02.2024 17:34 »
Hallo,

ein Bekannter ist NRW-Pensionär mit Pflegegrad 4 und wohnt seit Anfang Dezember 2023 in einer Pflege-WG für Demente. Er wurde mit 55 Jahren dienstunfähig in den Ruhestand versetzt und ist mitlerweile 81 Jahre alt. Eine private Pflegezusatzversicherung besteht nicht und hätte wahrscheinlich aufgrund schwerer Vorerkrankungen auch nicht in den letzten Jahren vor dem Ruhestand abgeschlossen werden können.

Leider übersteigen die Kosten für die Pflege-WG auch nach Leistung der Beihilfe und der privaten Pflegeversicherung seine Pension deutlich, sodass in Abhängigkeit der weiteren Lebenserwartung eine zukünftige Notlage im Raum steht.

Deshalb möchte ich mich hier gerne erkundigen, ob es Erfahrungswerte für ähnliche Fälle (gerne auch aus anderen Bundesländern bzw. vom Bund) gibt - insb. im Hinblick auf eine zusätzliche Beihilfe, wie es sie bei der vollstationären Pflege gibt. Auch für Verweise auf hilfreiche Urteile oder Tipps (gerne per PN) zu einem Anwalt, der sich in dieser speziellen Materie auskennt, bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Hallmackenreuther


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Antw:[NW] Zusätzliche Beihilfe für Pflege-WG
« Antwort #2 am: 05.02.2024 09:57 »
Hallo,

ein Bekannter ist NRW-Pensionär mit Pflegegrad 4 und wohnt seit Anfang Dezember 2023 in einer Pflege-WG für Demente. Er wurde mit 55 Jahren dienstunfähig in den Ruhestand versetzt und ist mitlerweile 81 Jahre alt. Eine private Pflegezusatzversicherung besteht nicht und hätte wahrscheinlich aufgrund schwerer Vorerkrankungen auch nicht in den letzten Jahren vor dem Ruhestand abgeschlossen werden können.

Leider übersteigen die Kosten für die Pflege-WG auch nach Leistung der Beihilfe und der privaten Pflegeversicherung seine Pension deutlich, sodass in Abhängigkeit der weiteren Lebenserwartung eine zukünftige Notlage im Raum steht.

Deshalb möchte ich mich hier gerne erkundigen, ob es Erfahrungswerte für ähnliche Fälle (gerne auch aus anderen Bundesländern bzw. vom Bund) gibt - insb. im Hinblick auf eine zusätzliche Beihilfe, wie es sie bei der vollstationären Pflege gibt. Auch für Verweise auf hilfreiche Urteile oder Tipps (gerne per PN) zu einem Anwalt, der sich in dieser speziellen Materie auskennt, bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Hallmackenreuther

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Saxum

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Antw:[NW] Zusätzliche Beihilfe für Pflege-WG
« Antwort #3 am: 09.02.2024 11:54 »
Zu den nützlichen Tipps meiner Vorredner*innen, möchte ich hier noch wegen dem Verweis auf die Vorerkrankungen auf die "Pflege-Bahr" hinweisen, hier wäre eine Pflegezusatzversicherung möglich gewesen, da hier die Vorerkrankungen nicht relevant sind und keine Risikozuschläge anfallen.

Wird hier vermutlich nicht weiterhelfen, da hier die Wartezeit fünf Jahre beträgt und mit späterem Eintrittsalter natürlich ein höherer Beitrag anfällt. Jedoch wollte ich diesen Hinweis da lassen für Menschen, die vor der ähnlichen Problematik stehen.