Autor Thema: Kündigungsfristen im TV-L  (Read 15248 times)

JK92

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Kündigungsfristen im TV-L
« am: 05.02.2024 07:11 »
Morgen liebe TV-Ler,

ich weiß leidiges Thema und oft behandelt, aber.. ::)

Was sind die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer im TV-L (unbefristet)?
Ich weiß § 34, TV-L (unbefristete Arbeitsverhältnisse)..
Aber die sind doch nur für die Arbeitgeberseite oder? :-\
Ich meine welcher neuer Arbeitgeber wartet 4 oder 5 Monate zum Quartalsende? Das ist doch totaler Unfug. Da ist die neue Stelle doch schon längst wieder weg, wenn man endlich aus dem TV-L ausscheidet.
Die 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende die gesetzlich vorgeschrieben ist, findet hier keine Beachtung?
Ist die einzige Möglichkeit ein Aufhebungs-/Auflösungs-vertrag?
Was passiert wenn ich eine Kündigung mit 4 Wochen zum Monatsende einreiche? Mehr als ablehnen kann ja erstmal nicht passieren oder?

Danke für eure Hilfe.

LG
JK92

MoinMoin

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Antw:Kündigungsfristen im TV-L
« Antwort #1 am: 05.02.2024 07:28 »
Nein, die Kündigungsfristen sind für beide Vertragspartner gleich.
Ein AG, der dich will wartet auch 6 Monate.
Es ist totaler Unfug, dass man glaubt, dass man etwas anderes mit dem AG vereinbart hat.
Und nein, es ist keine totaler Unfug, wenn man gehen will, dann kündigt man, wenn man 1000% Sicherheit haben will dann kündigt man erst, wenn der neue Vertrag unterschrieben ist.
Nein, die 4 Wochen finden keine Beachtung, weil du mit deinem AG etwas anderes vereinbart hast.
Ja, ein Auflösungsvertrag ist immer die beste Lösung, egal bei welcher Kündigungsfrist, weil man damit es optimal gestallten kann.
Wenn du dich nicht die vereinbarte Kündigungsfrist einhältst, dann kann der AG das akzeptieren oder dagegen einschreiten und Klagen.
Wenn du trotzdem gehst, dann kann er einen Schadensersatzklage machen.
Letzteres dürfte aber kaum Aussicht auf erfolg haben, da du mutmasslich keinen Schaden hinderläßt.

JK92

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Antw:Kündigungsfristen im TV-L
« Antwort #2 am: 05.02.2024 09:11 »
Danke für deine umfangreiche Antwort.
Das mit dem Unfug war nur darauf bezogen, dass die Kündigungsfristen bei einer gewissen Betriebszugehörigkeit so lang sind. Na gut dann wird es wohl erstmal ein Gespräch mit dem Vorgesetzten und dann eventuell einen Auflösungsvertrag geben.

LG
JK92

MoinMoin

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Antw:Kündigungsfristen im TV-L
« Antwort #3 am: 05.02.2024 10:37 »
Danke für deine umfangreiche Antwort.
Das mit dem Unfug war nur darauf bezogen, dass die Kündigungsfristen bei einer gewissen Betriebszugehörigkeit so lang sind. Na gut dann wird es wohl erstmal ein Gespräch mit dem Vorgesetzten und dann eventuell einen Auflösungsvertrag geben.

LG
JK92
Es ist doch schön, dass dann der Arbeitnehmer bei z.B. einer betriebsbedingten Kündigung bei langjähriger Betriebszugehörigkeit nicht innerhalb von 4 Wochen weg vom Fenster ist.
Und es ist doch das gute Recht des AGs, dass er gleiches Recht für sich fordert, dass wenn der AN gehen will, er nicht innerhalb von 4 Wochen den Wissenstransfer organisieren muss.

Und es ist doch schön, dass diese Fristen nur dann zum tragen kommen, wenn man sich nicht einigen kann.

Unfug sehe ich da nicht, sondern gleiches Recht für beide Seiten. Wenn man das als Unfug ansieht, dann kann man bei Vertragsabschluss entsprechend andere Regelungen treffen.

trulu

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Antw:Kündigungsfristen im TV-L
« Antwort #4 am: 05.02.2024 11:39 »
Danke für deine umfangreiche Antwort.
Das mit dem Unfug war nur darauf bezogen, dass die Kündigungsfristen bei einer gewissen Betriebszugehörigkeit so lang sind. Na gut dann wird es wohl erstmal ein Gespräch mit dem Vorgesetzten und dann eventuell einen Auflösungsvertrag geben.

LG
JK92

Tatsächlich sind Kündigungsfristen dieser Art auch Unfug. Verträge sind im TV-L dafür da, aufgelöst zu werden. Mein Rat: Wenn das mit dem Auflösungsvertrag nicht klappt, einfach zum Monatsende kündigen und unmissverständlich klarmachen, dass Du ab dem 01.X. nicht mehr erscheinen wirst, am besten mit Personalabteilung im cc. Über diesen Weg bin ich auch aus einem Vertrag herausgekommen. Es gibt Vorgesetzte, die es anders nicht begreifen...

MoinMoin

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Antw:Kündigungsfristen im TV-L
« Antwort #5 am: 05.02.2024 14:16 »
Nochmals:
Unfug ist es, wenn man sich darauf einlässt und sich nicht daran halten will.
Wie groß ist das Geschrei, wenn der AG das machen würde (oder in dem Fall wo du so eine Ansage machst einfach das Gehalt für den Monat erstmal nicht überweisen)!

Unfug ist es von einem AG, auf die Einhaltung ohne sachlichen Grund zu pochen und nicht einen Auflösungsvertrag zumachen (ich habe mehrfach es so einvernehmlich mit dem AG gemacht).

Wenn jemand daher kommt und mit Ansage seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach kommen will, dann hat andererseits natürlich der AG idR fast keine Handhabe dagegen.
Nur 2 Dinge hat er als Argument:
Man sieht sich zweimal....

und natürlich ein Zeugnis in dem man genau diese Unzuverlässigkeit/Vertragsbrüchigkeit dokumentiert kann.

Schadenersatz ist in 99,999% der Fälle nicht durchsetzbar.


trulu

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Antw:Kündigungsfristen im TV-L
« Antwort #6 am: 05.02.2024 14:36 »
Wir können wohl so verbleiben, dass wir unterschiedliche Ansichten darüber haben, was Unfug ist.

Arbeitszeugnisse schaut sich nach meiner Erfahrung nach ohnehin keiner mehr an. Und einen Vorgesetzten, der sich Auflösungsverträgen verweigert, möchte man kein zweites Mal sehen, ich zumindest nicht. Und AG verfügen über vergleichbare moralisch problematische Vorgehensweisen, aus Verträgen mit AN herauszukommen. Insofern bereue ich in meinem Fall nicht, so vorzugehen :)

cyrix42

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Antw:Kündigungsfristen im TV-L
« Antwort #7 am: 05.02.2024 14:38 »
Du hast ein "lustiges" Verständnis von Vertragstreue. Mit dir würde ich jedenfalls keine Vereinbarung eingehen wollen, da ich mir nicht sicher sein kann, dass du auch nur einen Moment zögern würdest, diese zu brechen, wenn sie dir nicht mehr in deinem Sinne erscheint...

trulu

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Antw:Kündigungsfristen im TV-L
« Antwort #8 am: 05.02.2024 14:39 »
Danke ich komme klar ;)

MoinMoin

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Antw:Kündigungsfristen im TV-L
« Antwort #9 am: 05.02.2024 15:08 »
Wir können wohl so verbleiben, dass wir unterschiedliche Ansichten darüber haben, was Unfug ist.

Arbeitszeugnisse schaut sich nach meiner Erfahrung nach ohnehin keiner mehr an. Und einen Vorgesetzten, der sich Auflösungsverträgen verweigert, möchte man kein zweites Mal sehen, ich zumindest nicht. Und AG verfügen über vergleichbare moralisch problematische Vorgehensweisen, aus Verträgen mit AN herauszukommen. Insofern bereue ich in meinem Fall nicht, so vorzugehen :)
Korrekt,
lustig ist aber auch, das sich Leute offensichtlich ihre Arbeitsverträge nicht anschauen, bevor sie unterschreiben.

Und ja, AGs, die (ohne Not) keinen einvernehmlichen Auflösungsvertrag machen wollen, die gewinnen nichts mit einer solchen Haltung.
Und AN, die alles stehen und liegen lassen und einfach vertragsbrüchig werden und abhauen, können auch dort bleiben wo der Pfeffer wächst.
Und wer darauf vertraut, dass man sich nicht mehr die Schlussformeln von Zeugnisse anschaut, kann natürlich darauf verzichten, sich rechtskonform zu verhalten.
Deswegen, ich kann so ein Verhalten nachvollziehen, dass man als AN die "Notbremse" zieht, wenn der AG auf sein Recht pocht.

JK92

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Antw:Kündigungsfristen im TV-L
« Antwort #10 am: 05.02.2024 20:20 »
In meinem Arbeitsvertrag wird explizit keine Kündigungsfrist erwähnt. Auch sonst keine Arbeitsplatzbeschreibung etc.. Aber das ist ein anderes Thema. Es ist nur dokumentiert, dass für das Arbeitsverhältnis der TV-L zählt. Und nach der Ausbildung freut man sich, dass man übernommen wird und schaut nicht auf irgendwelche Kündigungsfristen.

LG
JK92

MoinMoin

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Antw:Kündigungsfristen im TV-L
« Antwort #11 am: 05.02.2024 20:52 »
In meinem Arbeitsvertrag wird explizit keine Kündigungsfrist erwähnt. Auch sonst keine Arbeitsplatzbeschreibung etc.. Aber das ist ein anderes Thema. Es ist nur dokumentiert, dass für das Arbeitsverhältnis der TV-L zählt. Und nach der Ausbildung freut man sich, dass man übernommen wird und schaut nicht auf irgendwelche Kündigungsfristen.

LG
JK92
Mmmh, wenn du unterschreibst das der TVL gilt, dann ist der tvL Teil deines Arbeitsvertrages, den du unterschreibst.
Aber das ist ein anderes Thema.
Und wenn man das nicht weiß, dann lernt man diesen Unfug irgendwann.
Lesson learnt.
Lieber so als dann wenn es ein echten Schaden im Geschäftsleben gibt.

troubleshooting

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Antw:Kündigungsfristen im TV-L
« Antwort #12 am: 06.02.2024 08:17 »
Reich doch einfach mal die Kündigung mit deinem Wunschtermin ein, hilfsweise zum frühestmöglichen Termin und bitte um Bestätigung. Wenn dann die Ablehnung deines Wunschtermins kommt, davon gehe ich mal aus, weil die Personalabteilungen einfach nur stur auf schriftlichen Regelungen beharren und gar nicht auf die Idee kommen, mal etwas im Sinne der Menschen zu regeln, gehst du zu deinem Vorgesetzten und erläuterst ihm, dass es doch vorteilhaft wäre, schnellstmöglich einen motovierten Nachfolger auf deinem Job zu haben. Und, dass es sicher nicht in seinem/ihrem Sinne ist, dass du da völlig unengagiert deine Zeit bis zum Weggang absitzt und schlechte Stimmung verbreitest. Deswegen schlägst du dann eben einen Aufhebungsvertrag zum Termin xx vor. Ist ja in beiderseitigem Interesse. Klar ist, Einsatz kann man von dir dann nicht mehr erwarten - Dienst nach Vorschrift und dann wirklich ganz stur.

Coffee86

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Antw:Kündigungsfristen im TV-L
« Antwort #13 am: 07.02.2024 11:34 »
Wir können wohl so verbleiben, dass wir unterschiedliche Ansichten darüber haben, was Unfug ist.

Arbeitszeugnisse schaut sich nach meiner Erfahrung nach ohnehin keiner mehr an. Und einen Vorgesetzten, der sich Auflösungsverträgen verweigert, möchte man kein zweites Mal sehen, ich zumindest nicht. Und AG verfügen über vergleichbare moralisch problematische Vorgehensweisen, aus Verträgen mit AN herauszukommen. Insofern bereue ich in meinem Fall nicht, so vorzugehen :)

Tatsache ist eine Auflösung eben eine beiderseitige Willenserklärung. Und wenn eine Partei dies nicht möchte, dann ist dem so. Ich wechsle bspw. auch erst später den AG, da mein aktueller AG mich nicht vorher gehen lassen wollte, da ich ein wichtiger Bestandteil in einem aktuellen Projekt bin und auch ein AG Planungssicherheit benötigt (daher gibt es eben die Kündigungsfristen, eben damit BEIDE Seiten ein wenig Planungssicherheit haben).

Mein künftiger AG bspw. legt auch Wert auf solche Arbeitszeugnisse, einfach weil man eben sehen will, wen man sich da ins Boot holt und wie zuverlässig eine Person ist. Und dazu gehörte eben auch die Pille zu schlucken, wenn jemand erst später kommen kann. Immerhin hat der AG damit auch die Sicherheit, dass sich beide Seiten an die geschlossenen Vereinbarungen hält. Es wäre eher abschreckend ein solches Verhalten zu beobachten weil man weiß auch wie die Person handelt, wenn später jemand von einem weggehen will.


Faunus

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Antw:Kündigungsfristen im TV-L
« Antwort #14 am: 07.02.2024 15:56 »
Wir können wohl so verbleiben, dass wir unterschiedliche Ansichten darüber haben, was Unfug ist.

Arbeitszeugnisse schaut sich nach meiner Erfahrung nach ohnehin keiner mehr an. Und einen Vorgesetzten, der sich Auflösungsverträgen verweigert, möchte man kein zweites Mal sehen, ich zumindest nicht. Und AG verfügen über vergleichbare moralisch problematische Vorgehensweisen, aus Verträgen mit AN herauszukommen. Insofern bereue ich in meinem Fall nicht, so vorzugehen :)

Tatsache ist eine Auflösung eben eine beiderseitige Willenserklärung. Und wenn eine Partei dies nicht möchte, dann ist dem so. Ich wechsle bspw. auch erst später den AG, da mein aktueller AG mich nicht vorher gehen lassen wollte, da ich ein wichtiger Bestandteil in einem aktuellen Projekt bin und auch ein AG Planungssicherheit benötigt (daher gibt es eben die Kündigungsfristen, eben damit BEIDE Seiten ein wenig Planungssicherheit haben).

Mein künftiger AG bspw. legt auch Wert auf solche Arbeitszeugnisse, einfach weil man eben sehen will, wen man sich da ins Boot holt und wie zuverlässig eine Person ist. Und dazu gehörte eben auch die Pille zu schlucken, wenn jemand erst später kommen kann. Immerhin hat der AG damit auch die Sicherheit, dass sich beide Seiten an die geschlossenen Vereinbarungen hält. Es wäre eher abschreckend ein solches Verhalten zu beobachten weil man weiß auch wie die Person handelt, wenn später jemand von einem weggehen will.

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