Autor Thema: Ausschluss aus LOB §18 TvÖD wg. Mutterschutz / Beschäftigungsverbot  (Read 688 times)

IsabelW

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 62
Hallo,

ich wurde aus der LOB Beurteilung und Zahlung komplett ausgeschlossen.

In unserer Dienstvereinbarung steht:

"Zu beurteilen sind alle Beschäftigen, die unter den Geltungsbereich ..
Ausgenommen sind: (..) Beschäftigte, die während des Beurteilungszeitraumes nicht bzw. weniger als 3 Monate tätig waren"

Es steht nichts in der DV, ob und wie Zeiten von Mutterschutz oder Beschäftigungsverbot anzurechnen sind. Mit diesen Zeiten komme ich auf die 3 Monate, ohne diese Zeiten nicht. Die Personalabteilung hat mir heute per Email geantwortet, dass ich keine 3 Monate im Beurteilungszeitraum tätig gewesen sei (rechnet also Mutterschutz und Beschäftigungsverbot nicht in die 3 Monatsregelung rein).

Die Regelung mit den 3 Monaten hat meiner Meinung nach den Hintergrund, dass die Leistung bei kurzem Tätigkeitszeitraum im Beurteilungszeitraum ggf schwer zu beurteilen ist. Hierfür gibt es in der Dienstvereinbarung aber noch Regelungen zu Sonderfällen: "Während der Schwangerschaft kann die Leistungsbeurteilung auf Wunsch der Beschäftigten ausgesetzt werden. In diesem Fall gilt die zuletzt bewertete Punktzahl weiter."

Für mich stellt sich die Frage, ob man WEGEN Mutterschutz/Beschäftigungsverbot von der LOB ausgeschlossen werden darf, nur weil die DV unterschiedslos auf einen 3-Monats-Zeitraum abstellt.

Vielen lieben Dank Euch schon mal für Eure Meinungen!

Isabel




ich1974

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 78
Würde mal mit der Gleichstellungsbeauftragten sprechen, könnte evtl. diskriminierend sein.