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Rufbereitschaft und Teilzeit

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Moonrise:
Hallo.
Ich habe eine Frage zum Thema Rufbereitschaft in Teilzeit.

Ich habe eigentlich ein Vollzeit Arbeitsverhältnis. Aktuell bin ich befristet in Teilzeit tätig, da Kinder unter 18 Jahre zu betreuen sind.
Im Vollzeit AV ist regulär die Regelung hinsichtlich der Rufbereitschaft enthalten. In meiner Änderung des AV bzgl. der Teilzeit ist dies nicht aufgeführt. Da findet sich lediglich der Stundenanteil wieder.

Ist die Regelung aus dem Vollzeit AV automatisch im geänderten Teilzeit AV gültig? Also kann mich der Arbeitgeber verpflichten?

Wenn ja, was ist mit den zu betreuenden Kindern? Aufgrund der Tätigkeit meines Mannes ist dieser nicht immer verfügbar und auch beruflich viel (auch kurzfristig) unterwegs. Ich habe dann keine Betreuung. Wie wird dies berücksichtigt? Ich kann die Kinder ja nicht einfach alleine lassen? Oder beim Sport o.ä. einfach stehen lassen?

Ich bin etwas verunsichert.

Vielen Dank.

Umlauf:
Bei uns sind in Änderungsverträgen nur die zu ändernden Sachverhalte enthalten. Alles andere nicht genannte gilt unverändert fort.
Gibt es keine Dienstvereinbarung zur Rufbereitschaft?

Moonrise:
Eine DV gibt es. Darin sind nur alleinerziehende ausgenommen.

Schokokeks:
Dann hat sich die Fragestellung ja geklärt 👍

Moonrise:
Aber wie wird das in der Praxis gehandhabt, wenn die Betreuung der Kinder nicht sichergestellt ist?
Ist das nicht etwas sinnbefreit? Man arbeitet Teilzeit wegen Kinderbetreuung soll aber Rufbereitschaft machen? Betreuung egal?

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