Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Rufbereitschaft und Teilzeit
Moonrise:
Achso. Pflegende Personen sind noch ausgenommen aus der RB. Aber Kinder sind kein Problem? Die darf ich alleine lassen?
Moonrise:
Eins habe ich noch vergessen. Teilzeitkräfte mit weniger als einer halben Stelle sind ausgenommen. Das ist doch anderen Teilzeitkräften ggü. nicht ganz fair, oder?
MaLa:
TVÖD sagt:
Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Not-
wendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-,
Schichtarbeit sowie - bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Re-
gelung oder mit ihrer Zustimmung - zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft,
Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.
Sofern du bei der Änderung deines AV nicht darauf geachtet hast das du nicht zu Diensten herangezogen werden kannst, hast du fehlerhaft verhandelt.
Die betreuung deiner Kinder ist kein bestandteil des TVÖD und liegt auch nicht in der Pflicht deines Arbeitgebers.
Umlauf:
Möglicherweise hat jemand noch eine Idee.
Davon ab, würde ich das Gespräch suchen. Vorgesetzter bzw. Personalstelle.
Eventuell die Gleichstellungsbeauftragte dabei einbinden.
Wenn das Kind älter als 12 wird, dürften die Chancen dann recht geringer sein.
Schon eine echt dämliche DV bei euch.
Moonrise:
Ok. Danke. Wobei man sicherlich darüber streiten kann, ob ich ein 12 jähriges Kind nachts alleine lassen kann?
Zum Glück stellt sich die Altersfrage nicht. Kinder sin deutlich unter 12.
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