Autor Thema: [HB] Höhe Familienzuschlag Stufe 2 bei 2 Kindern und Teilzeittätigkeit  (Read 1165 times)

Magda

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Hallo zusammen,

helft mir mal bitte auf die Sprünge, da ich meinen Denkfehler nicht finde.

Ich bin Beamtin (A11). Mein Mann ist in der Privatwirtschaft tätig. Ich bekomme also den Familienzuschlag Stufe 1 und Stufe 2 und habe 2 kleine Kinder für die ich auch Kindergeld erhalte. Ich arbeite Teilzeit mit 75 %.

Lt. Anlage 5 des BremBesG (zu § 35 Abs. 2) gibt es für das erste Kind 377,33 Euro. Für das zweite Kind erhöht sich der Zuschlag um 227,81 Euro.

Ich erhalte lt. Bezügemitteilung allerdings "nur" einen Familienzuschlag von 341,72 Euro.

Wenn ich da nun den Dreisatz zu Grunde lege, komme ich auf 227,81 Euro pro Kind.

Ich lese den Gesetzestext aber so, dass es für Kind 1 377,33 Euro gibt und für Kind 2 227,81 Euro. Auf meine Teilzeittätigkeit umgerechnet wären es in Summe 453,86 Euro (283,00 Euro für Kind 1 und 170,86 Euro für Kind 2).

Habe ich einen Denkfehler oder ist meine Bezügemitteilung falsch?

Magda

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Niemand?

Hier einmal der Link zum Gesetz und der Anlage 5 https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/gesetz-ueber-die-besoldung-der-bremischen-beamtinnen-und-beamten-sowie-richterinnen-und-richter-bremisches-besoldungsgesetz-brembesg-vom-20-dezember-2016-214160?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d

In den gängigen Rechnern (hier auf der Seite und dem Besoldungsrechner der DGB) ist der Betrag fürs erste Kind meiner Meinung nach auch falsch hinterlegt (da für das erste Kind auch hier immer der Betrag fürs zweite Kind zu Grunde gelegt wird.

Die Performa und meine Bezüge-Sachbearbeiterin konnten mir auch keine Erklärung geben.

Magda

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Mir wurde nun mitgeteilt, dass der Familienzuschlag von Stufe 1 und Stufe 2 miteinander verrechnet wird. Dies würde die Differenz erklären. Das stimmt zwar. Die Rechtsgrundlage dazu konnte man mir allerdings leider nicht nennen.

Ich lese sowas in den §§ 34-36 BremBesG nicht heraus. Kann hier wer helfen? Bzw. wie ist es in anderen Bundesländern?

Tyrion

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Die Beträge ergeben sich aus der Anlage 5 des BremBesG. Der Kinderanteil beträgt für das erste und zweite Kind jeweils 227,81 €. Der in der Anlage 5 ausgewiesene Betrag für den Familienzuschlag der Stufe 2 beinhaltet bereits den Familienzuschlag der Stufe 1. Dies ergibt sich aus dem BremBesG:

Nach § 35 Abs. 2 BremBesG gehören zur Stufe 2 und den folgenden Stufen  die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter der Stufe 1, denen Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65 des Einkommenssteuergesetzes oder des § 3 oder § 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde. Die Stufe richtet sich nach der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder.

Bei verheiratet mit zwei Kindern ergibt sich hier der Familienzuschlag der Stufe 3 (149,52 € + 227,81 € + 227,81 € = 605,14 €). Bei Teilzeit mit 75 % stehen dann insgesamt 453,86 € zu. Auf der Gehaltsmitteilung werden die Kinderanteile in der Regel gesondert ausgewiesen. Der Betrag für den Kinderanteil im Familienzuschlag bei zwei Kindern beträgt daher 341,72 €, der Verheiratetenbestandteil im Familienzuschlag 112,14 €.