Autor Thema: Übernahme von Tätigkeiten  (Read 963 times)

Keva1982

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Übernahme von Tätigkeiten
« am: 05.02.2024 20:59 »
Hallo, leider kam ich mit der suchen Funktion nicht weiter, daher eröffne ich einen neues Thema.

Im Dezember ist mein Sachgebietsleiter in Urlaub und Lebensarbeitszeit Konto Abbau gegangen. Offiziell geht er erst am 30.04. in den offiziellen Ruhestand.

Ich bin bereits stellvertretender Sachgebietsleiter. Ich habe gem. §14 Abs 1 TVöD einen Antrag gestellt, damit mir eine Zulage auf die höhere eg gewährt wird. Ich mache die Tätigkeiten des Sachgebietsleiter derzeit mit. Aber mein Arbeitgeber hat dies abgelehnt, da mir die arbeiten nicht offiziell übertragen wurden.

Wie gehe ich damit um? Zu 99 % soll ich ab 01.05. die Sachgebietsleitung übernehmen.

Danke für eure Infos dazu

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,648
Antw:Übernahme von Tätigkeiten
« Antwort #1 am: 05.02.2024 21:10 »
In dem du die Tätigkeiten halt nicht mitmachst, solange sie dir nicht übertragen werden, sondern deine Tätigkeiten und max soviel von den Tätigkeiten was Zeitanteil angeht, wie es dir als Vertretung übertragen wurde.
Als Stellvertreter, macht man da pi mal Daumen 15-20% seiner Jahresarbeitszeit Vertretung, wenn der AG mehr Vertretungs Zeit braucht, dann muss er dir vorübergehend mehr übertragen.