In dem du die Tätigkeiten halt nicht mitmachst, solange sie dir nicht übertragen werden, sondern deine Tätigkeiten und max soviel von den Tätigkeiten was Zeitanteil angeht, wie es dir als Vertretung übertragen wurde.
Als Stellvertreter, macht man da pi mal Daumen 15-20% seiner Jahresarbeitszeit Vertretung, wenn der AG mehr Vertretungs Zeit braucht, dann muss er dir vorübergehend mehr übertragen.