Seit kurzem arbeite ich bei einer Kommune. Meine Arbeitszeit beträgt 70% verteilt auf Mo-Do. Dies wurde mündlich vereinbart.
Die Zeiterfassung ist allerdings auf fünf Arbeitstage eingestellt, d.h. an Feiertagen, Urlaub, Krankheitstagen etc. erhalte ich lediglich ein Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit gutgeschrieben. Fällt einer oder mehrere dieser Tage auf Mo-Do entsteht mir pro Tag ca. 1 Stunde Fehlzeit. Etwas schwer zu erklären… Meine Arbeitszeit beträgt 27,3 Stunden/Woche. Bei fünf Tagen 5,46 Stunden und bei vier Tagen 6,48 Stunden.
Ich finde dies Regelung äußerst ungerecht und kenne es von anderen Arbeitgebern so, dass die Stunden auf Mo-Do verteilt werden. Der Urlaubsanspruch wird dementsprechend auf 24 Tage umgerechnet. So wäre es mir lieber. Die Personalreferentin stellt sich stur.
Wie gesagt, schriftlich ist nichts fixiert. Freitags bleibe ich einfach zuhause. Beantrage also auch keine Gleitzeit oder ähnliches.
Vielen Dank.
und wenn du Freitags krank bis oder es Karfreitag ist, bekommst du 1/5 deiner Zeit gutsgeschrieben, was bei einer 4 Tage Woche nicht der Fall wäre.
in sofern ist es nicht ungerecht, sondern hat Vor und Nachteile.
Und schade, dass du das nur mündlich vereinbart hast, vielleicht solltest du nachverhandeln, denn mWn ist nach dem TzBfG der AG in der Pflicht es begründet abzulehnen, was er nicht kann, da du so schon die ganze Zeit arbeitest.
Guckst du §8
(2) Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn in Textform geltend machen.
Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.(3) Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen.
Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen.
(4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen,
soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Das Argument kann er nicht bringen, da er es zulässt, dass du die ganze zeit schon so arbeitest!
also fordere schriftlich die PA auf, deine Zeiteinteilung so wie du es möchtest vorzunehmen!