Autor Thema: Lohnkürzung Azubi bei unentschuldigtem Fehlen  (Read 1651 times)

SS2712

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Hallo liebes Forum, auf der Suche nach einer Antwort bin ich auf dieses Forum aufmerksam geworden und habe mich gleich mal angemeldet. Leider habe ich nur einen fiktiven Sachverhalt in Bezug auf HomeOffice und Arbeitsleistung nicht erbracht gefunden, leider ist mein SV ein wenig anders und ich hoffe, es findet sich jemand, der mir helfen kann.
Ich habe folgenden (fiktiven?) SV:
Wir haben zwei Azubis mit festen Arbeitszeiten (keine Gleitzeit), die ab dem 1. Tag eine Krankmeldung vorlegen müssen. Nun ist es vorgekommen, dass sie unentschuldigt in der Berufsschule gefehlt haben. Besteht die Möglichkeit das Gehalt nach TVöD-VKA einzubehalten? Ich finde im Internet nur Infos zur Abmahnung nach unentschuldigtem Fehlen, allerdings nichts zum Lohneinbehalt.

Würde mich über Infos oder auch alternative Ideen freuen.

Einem Azubi wurde in der Vergangenheit ebenfalls Lohn einbehalten, da dieser AUBs aus dem Internet geladen hat mit einem nicht approbierten Arzt auf jener. Hier wurde eine Abmahnung gefertigt jedoch ohne die Info, dass der Lohn einbehalten wird, daher finde ich hier ebenfalls keine rechtliche Grundlage - gerade bei Azubis.

Vielen Dank vorab für Eure Mühe :)

TV-Ler

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Antw:Lohnkürzung Azubi bei unentschuldigtem Fehlen
« Antwort #1 am: 06.02.2024 14:12 »
...
Besteht die Möglichkeit das Gehalt nach TVöD-VKA einzubehalten? Ich finde im Internet nur Infos zur Abmahnung nach unentschuldigtem Fehlen, allerdings nichts zum Lohneinbehalt.
...
Nach TVöD ist da sicher nichts zu machen, da dieser für ein Ausbildungsverhältnis nicht einschlägig ist.
Da Azubis auch keinen Lohn erhalten, sondern eine Ausbildungsvergütung und darüber hinaus diese Ausbildungsvergütung keine Gegenleistung für eine erbrachte Arbeitsleistung darstellt, könnte es hier schwierig werden. Will aber nicht ausschließen, das es mit der richtigen Begründung möglich ist.


SS2712

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Antw:Lohnkürzung Azubi bei unentschuldigtem Fehlen
« Antwort #2 am: 06.02.2024 14:22 »
.. Will aber nicht ausschließen, das es mit der richtigen Begründung möglich ist.

Erstmal vielen Dank für die Korrektur und deine Antwort, dann werde ich mal schauen, wie ich es machen werde.

Rentenonkel

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Antw:Lohnkürzung Azubi bei unentschuldigtem Fehlen
« Antwort #3 am: 06.02.2024 14:30 »
In der Privatwirtschaft hat ein Freund von mir seinem Azubi für jeden unentschuldigten Fehltag einen Urlaubstag gestrichen.

Vielleicht wäre das auch eine überlegenswerte Strategie  ;D

Organisator

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Antw:Lohnkürzung Azubi bei unentschuldigtem Fehlen
« Antwort #4 am: 06.02.2024 14:42 »
In Tarifverträgen wird sicherlich nichts über das Einbehalten von Entgelten stehen. Ich würde da mal nach allgemeinem Arbeitsrecht schauen. Typischerweise wird Arbeit gegen Entgelt getauscht. Keine Arbeit --> kein Entgelt wäre da nur logisch.

TV-Ler

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Antw:Lohnkürzung Azubi bei unentschuldigtem Fehlen
« Antwort #5 am: 06.02.2024 14:44 »
In Tarifverträgen wird sicherlich nichts über das Einbehalten von Entgelten stehen. Ich würde da mal nach allgemeinem Arbeitsrecht schauen. Typischerweise wird Arbeit gegen Entgelt getauscht. Keine Arbeit --> kein Entgelt wäre da nur logisch.
Wobei Azubis zum Zwecke der Ausbildung beschäftigt werden und gerade nicht, um eine Arbeitsleistung zu erbringen.

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Antw:Lohnkürzung Azubi bei unentschuldigtem Fehlen
« Antwort #6 am: 06.02.2024 14:45 »
In Tarifverträgen wird sicherlich nichts über das Einbehalten von Entgelten stehen. Ich würde da mal nach allgemeinem Arbeitsrecht schauen. Typischerweise wird Arbeit gegen Entgelt getauscht. Keine Arbeit --> kein Entgelt wäre da nur logisch.
Wobei Azubis zum Zwecke der Ausbildung beschäftigt werden und gerade nicht, um eine Arbeitsleistung zu erbringen.

Ich korrigiere: Keine Ausbildung --> keine Ausbildungsvergütung ;)

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Antw:Lohnkürzung Azubi bei unentschuldigtem Fehlen
« Antwort #7 am: 06.02.2024 14:51 »
In Tarifverträgen wird sicherlich nichts über das Einbehalten von Entgelten stehen. Ich würde da mal nach allgemeinem Arbeitsrecht schauen. Typischerweise wird Arbeit gegen Entgelt getauscht. Keine Arbeit --> kein Entgelt wäre da nur logisch.
Wobei Azubis zum Zwecke der Ausbildung beschäftigt werden und gerade nicht, um eine Arbeitsleistung zu erbringen.
Ich korrigiere: Keine Ausbildung --> keine Ausbildungsvergütung ;)
Aus welchem Grunde?
Der Schaden liegt ja nicht beim Ausbildungsbetrieb, sondern beim Azubi. Der hat ja seine Zeit verschwendet und die Gelegenheit, etwas zu lernen, verstreichen lassen...

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Antw:Lohnkürzung Azubi bei unentschuldigtem Fehlen
« Antwort #8 am: 06.02.2024 14:57 »
Aus welchem Grunde?

Pflichtverstoß, die im Rahmen der Ausbildung übertragenen Aufgaben und Verrichtungen auszuführen.

blondie

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Antw:Lohnkürzung Azubi bei unentschuldigtem Fehlen
« Antwort #9 am: 06.02.2024 15:02 »
Es wäre sicherlich zu prüfen, ob da § 7 Entgeltfortzahlungsgesetz greift

TV-Ler

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Antw:Lohnkürzung Azubi bei unentschuldigtem Fehlen
« Antwort #10 am: 06.02.2024 15:04 »
Aus welchem Grunde?

Pflichtverstoß, die im Rahmen der Ausbildung übertragenen Aufgaben und Verrichtungen auszuführen.
So könnte es funktionieren. Die Azubis sind heute ja vielfach eher lethargisch und gehen den Weg des geringsten Widerstandes. Wenn sich der Azubi aber auf die Hinterbeine stellt, könnte ein Richter diesen Ansatz kassieren...

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Antw:Lohnkürzung Azubi bei unentschuldigtem Fehlen
« Antwort #11 am: 06.02.2024 15:09 »
Es wäre sicherlich zu prüfen, ob da § 7 Entgeltfortzahlungsgesetz greift

nein, da laut Sachverhalt keine Erkrankung genannt ist.

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Antw:Lohnkürzung Azubi bei unentschuldigtem Fehlen
« Antwort #12 am: 06.02.2024 15:11 »
Aus welchem Grunde?

Pflichtverstoß, die im Rahmen der Ausbildung übertragenen Aufgaben und Verrichtungen auszuführen.
So könnte es funktionieren. Die Azubis sind heute ja vielfach eher lethargisch und gehen den Weg des geringsten Widerstandes. Wenn sich der Azubi aber auf die Hinterbeine stellt, könnte ein Richter diesen Ansatz kassieren...

Wenn das so wäre, würde ich mal eben 50 Ausbildungsverträge abschließen, Ausbildungsvergütung abgreifen und nicht erscheinen. Entstünde dem Ausbildungsbetrieb ja kein Schaden ;)

Faunus

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Antw:Lohnkürzung Azubi bei unentschuldigtem Fehlen
« Antwort #13 am: 06.02.2024 15:14 »
Ist  niemand mit Ausbildungereignungsschein und damit zwangsläufig mit einer (theoretisch) vorhandenen  arbeitspädagogischen Fähigkeit in Eurem Laden und damit auch rechtl. Wissen?

Wenn es das erste Mal war, sind die vorgeschlagenen Reaktionen auf ein einmaliges unetschuldigtes Fehlen in der BS m.M. nach völlig überzogen und arbeitspädagogisch destruktiv.

1. Maßnahme immer bei einmaligen, unentschuldigten Fehlen: Gespräch mit Aufzeigen des Vertrags-/Vertrauensbruchs samt  möglicher rechtlicher Konsequenzen. Wie weit man im Gespräch aufdreht, hängt auch vom Azubi ab.

Ein einmaliges  "Blaumachen" habe ich früher unter "Sturm und Drang" eingeordnet mit entsprechender "Gardinenpredigt geahndet". Weiter musste ich als Ausbilder nie gehen.
In den 3 Ausbildungsjahren machen Azubis eine unglaubliche Veränderung durch mit anfänglichem 1/2 Kinder mit Spieltrieb bis hin zu ernsthaften zielbewußten Erwachsenen, die Freude an ihrer Arbeit haben. Dieser Entwicklung sollte vor allem während der Ausbildungszeit Rechnung tragen.


BTW: Sind beide Azubis volljährig 18 oder über 21?
« Last Edit: 06.02.2024 15:21 von Faunus »