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Lohnkürzung Azubi bei unentschuldigtem Fehlen
SS2712:
Hallo liebes Forum, auf der Suche nach einer Antwort bin ich auf dieses Forum aufmerksam geworden und habe mich gleich mal angemeldet. Leider habe ich nur einen fiktiven Sachverhalt in Bezug auf HomeOffice und Arbeitsleistung nicht erbracht gefunden, leider ist mein SV ein wenig anders und ich hoffe, es findet sich jemand, der mir helfen kann.
Ich habe folgenden (fiktiven?) SV:
Wir haben zwei Azubis mit festen Arbeitszeiten (keine Gleitzeit), die ab dem 1. Tag eine Krankmeldung vorlegen müssen. Nun ist es vorgekommen, dass sie unentschuldigt in der Berufsschule gefehlt haben. Besteht die Möglichkeit das Gehalt nach TVöD-VKA einzubehalten? Ich finde im Internet nur Infos zur Abmahnung nach unentschuldigtem Fehlen, allerdings nichts zum Lohneinbehalt.
Würde mich über Infos oder auch alternative Ideen freuen.
Einem Azubi wurde in der Vergangenheit ebenfalls Lohn einbehalten, da dieser AUBs aus dem Internet geladen hat mit einem nicht approbierten Arzt auf jener. Hier wurde eine Abmahnung gefertigt jedoch ohne die Info, dass der Lohn einbehalten wird, daher finde ich hier ebenfalls keine rechtliche Grundlage - gerade bei Azubis.
Vielen Dank vorab für Eure Mühe :)
TV-Ler:
--- Zitat von: SS2712 am 06.02.2024 10:00 ---...
Besteht die Möglichkeit das Gehalt nach TVöD-VKA einzubehalten? Ich finde im Internet nur Infos zur Abmahnung nach unentschuldigtem Fehlen, allerdings nichts zum Lohneinbehalt.
...
--- End quote ---
Nach TVöD ist da sicher nichts zu machen, da dieser für ein Ausbildungsverhältnis nicht einschlägig ist.
Da Azubis auch keinen Lohn erhalten, sondern eine Ausbildungsvergütung und darüber hinaus diese Ausbildungsvergütung keine Gegenleistung für eine erbrachte Arbeitsleistung darstellt, könnte es hier schwierig werden. Will aber nicht ausschließen, das es mit der richtigen Begründung möglich ist.
SS2712:
--- Zitat von: TV-Ler am 06.02.2024 14:12 ---.. Will aber nicht ausschließen, das es mit der richtigen Begründung möglich ist.
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Erstmal vielen Dank für die Korrektur und deine Antwort, dann werde ich mal schauen, wie ich es machen werde.
Rentenonkel:
In der Privatwirtschaft hat ein Freund von mir seinem Azubi für jeden unentschuldigten Fehltag einen Urlaubstag gestrichen.
Vielleicht wäre das auch eine überlegenswerte Strategie ;D
Organisator:
In Tarifverträgen wird sicherlich nichts über das Einbehalten von Entgelten stehen. Ich würde da mal nach allgemeinem Arbeitsrecht schauen. Typischerweise wird Arbeit gegen Entgelt getauscht. Keine Arbeit --> kein Entgelt wäre da nur logisch.
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