Hallo liebes Forum, auf der Suche nach einer Antwort bin ich auf dieses Forum aufmerksam geworden und habe mich gleich mal angemeldet. Leider habe ich nur einen fiktiven Sachverhalt in Bezug auf HomeOffice und Arbeitsleistung nicht erbracht gefunden, leider ist mein SV ein wenig anders und ich hoffe, es findet sich jemand, der mir helfen kann.
Ich habe folgenden (fiktiven?) SV:
Wir haben zwei Azubis mit festen Arbeitszeiten (keine Gleitzeit), die ab dem 1. Tag eine Krankmeldung vorlegen müssen. Nun ist es vorgekommen, dass sie unentschuldigt in der Berufsschule gefehlt haben. Besteht die Möglichkeit das Gehalt nach TVöD-VKA einzubehalten? Ich finde im Internet nur Infos zur Abmahnung nach unentschuldigtem Fehlen, allerdings nichts zum Lohneinbehalt.
Würde mich über Infos oder auch alternative Ideen freuen.
Einem Azubi wurde in der Vergangenheit ebenfalls Lohn einbehalten, da dieser AUBs aus dem Internet geladen hat mit einem nicht approbierten Arzt auf jener. Hier wurde eine Abmahnung gefertigt jedoch ohne die Info, dass der Lohn einbehalten wird, daher finde ich hier ebenfalls keine rechtliche Grundlage - gerade bei Azubis.
Vielen Dank vorab für Eure Mühe