Du fragst was ein Sinn dahinter steckt, das Gehalt niedrig zu halten?
Der war gut!
Ich würde in der Personalabteilung tatsächlich mal die Rechtsgrundlage erfragen, weshalb Du nicht in E11/2 eingruppiert bist. Und sollte da nichts kommen, fragen warum nicht E10/2 da ja nur eine Voraussetzung fehlt und das doch dann mit einer EG niedriger einzugruppieren ist.
Wenn Du schonmal da bist, kannst Du dir auch eine Tätigkeitsbeschreibung und die Dir übertragenen Aufgaben bestätigen / aushändigen lassen.
Und für Dich persönlich, würde ich schonmal ein Tätigkeitsnachweis führen, falls das ganze später vom Arbeitsgericht geklärt werden muss, kannst Du nachweisen was Du bisher wann und in welchem Umfang gearbeitet hast.
Hast Du denn schon den Arbeitsvertrag zur Stelle unterschrieben? Dann ist recht Essig mit verhandeln!
War das eine Frage das Du der Stelle offensichtich abgesagt hast?