Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Eingruppierung nach Einstellung zu niedrig

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Fragmon:

--- Zitat von: Alien1973 am 09.02.2024 10:16 ---Danke für den Tip, aber das ist mir bekannt.

Es geht jetzt darum, dass sich das Personalamt an seine Absprachen hält und damit ginge das Rückwirkend über die 6 Monate hinaus. Die 6 Monate stehen nicht zur Diskussion, es geht um weitere zugesagte Monate...

--- End quote ---

Über sechs Monate sind futsch. Einzige ist nur die Feststellung, dass diese Tätigkeit seit Anbeginn dieser Entgeltgruppe entsprochen hat, so dass die Stufenlaufzeit ab dort beginnt und keine Höhergruppierung während der Laufzeit erfolgte.

Alien1973:
Nein, weil die Geltendmachung bereits länger als 6 Monate zurück liegt...
Dafür, dass das Prozedere und die Stellenbewertung so lange gedauert hat, kann ich ja nichts. Und deswegen liegt der Zeitpunkt länger als 6 Monate zurück und wir hatten uns auf ein bestimmtes Datum geeinigt. Jetzt kam die neue Stellenbewertung (meine Aufgaben haben sich vom ersten Tag weg nicht geändert) aber der rückwirkende Zeitpunkt entspricht nicht dem vereinbarten Datum.
Habe bereits interveniert und bin guter Dinge....

browny:

--- Zitat von: Alien1973 am 09.02.2024 10:16 ---Danke für den Tip, aber das ist mir bekannt.

Es geht jetzt darum, dass sich das Personalamt an seine Absprachen hält und damit ginge das Rückwirkend über die 6 Monate hinaus. Die 6 Monate stehen nicht zur Diskussion, es geht um weitere zugesagte Monate...

--- End quote ---

Ging eher an den TE, aber auch bei Dir gilt, kein Antrag nach 37 Tv-L, keine Kohle Rückwirkend über 6 Monate. Da ist es völlig unerheblich was für Absprachen getroffen wurden oder ab wann die Entgeltgruppe greift, spätestens wenn es an die Nachzahlungen geht kann sich niemand mehr an genau diese Absprachen erinnern. Trotzdem viel Glück

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