Guten Tag,
Ich bin tätig beim Bund im Ruhestand und arbeite noch verkürzt bis zur Regelsaltersrente.
Nun kann meine Frau, Angestellte bei einer Kommune, demnächst in Rente gehen.
Einige fragen sind offen.
Hat sie ein Recht, ebenfalls bis zur Regelsaltersrente, trotz Rentenbezug weiter tätig zu sein?
Wenn ja, gilt das auch bei verkürzen der Arbeitszeit oder ist eine Verkürzung und Weiterbeschäftigung nur möglich, wenn die Stelle es erlaubt?
Mit freundlichen Grüßen
U.