Autor Thema: Rente und Weiterbeschäftigung  (Read 2050 times)

UweP

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Rente und Weiterbeschäftigung
« am: 06.02.2024 12:28 »
Guten Tag,

Ich bin tätig beim Bund im Ruhestand und arbeite noch verkürzt bis zur Regelsaltersrente.
Nun kann meine Frau, Angestellte bei einer Kommune, demnächst in Rente gehen.
Einige fragen sind offen.
Hat sie ein Recht, ebenfalls bis zur Regelsaltersrente, trotz Rentenbezug weiter tätig zu sein?
Wenn ja, gilt das auch bei verkürzen der Arbeitszeit oder ist eine Verkürzung und Weiterbeschäftigung nur möglich, wenn die Stelle es erlaubt?
Mit freundlichen Grüßen
U.

ich1974

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Antw:Rente und Weiterbeschäftigung
« Antwort #1 am: 06.02.2024 12:47 »
Das Arbeitsverhältnis endet Kraft Tarifvertrag mit Erreichen der Regelaltersgrenze, um vorher in Rente zu gehen müsste ein Auflösungsvertrag geschlossen werden. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Teilzeit TZBfG. Ist halt mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.

UweP

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Antw:Rente und Weiterbeschäftigung
« Antwort #2 am: 06.02.2024 13:24 »
Hallo ich,

dass bedeutet, sie müsste einen Auflösungsvertrag machen?
Einfach Rente beantragen, Arbeitszeit verkürzen und weiterarbeiten ist in dieser Konstellation nicht möglich?

Mit freundlichen Grüßen U.

blondie

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Antw:Rente und Weiterbeschäftigung
« Antwort #3 am: 06.02.2024 13:31 »
Welche Konstellation meinst du?
Deine Frau hat eine Vollzeitstelle und da kann man doch die Rente beantragen und trotzdem weiterarbeiten seit 2023. Oder überseh ich da Gründe die dagegen sprechen? Bei uns(TV-L) ist das auch in Teilzeit problemlos möglich.

UweP

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Antw:Rente und Weiterbeschäftigung
« Antwort #4 am: 06.02.2024 13:40 »
Zitat
um vorher in Rente zu gehen müsste ein Auflösungsvertrag geschlossen werden....


Der Auflösungsvertrag wäre das Problem oder auch nicht.
Aus persönlichen Gründen wäre es schöner wenn niemand wüsste, dass rente bezogen wird.


BAT

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Antw:Rente und Weiterbeschäftigung
« Antwort #5 am: 06.02.2024 13:58 »
Welche Konstellation meinst du?
Deine Frau hat eine Vollzeitstelle und da kann man doch die Rente beantragen und trotzdem weiterarbeiten seit 2023. Oder überseh ich da Gründe die dagegen sprechen? Bei uns(TV-L) ist das auch in Teilzeit problemlos möglich.

Ja, tust du. Der Arbeitgeber muss natürlich zustimmen, diesen Rentner "einzustellen".

MoinMoin

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Antw:Rente und Weiterbeschäftigung
« Antwort #6 am: 06.02.2024 14:01 »
Welche Konstellation meinst du?
Deine Frau hat eine Vollzeitstelle und da kann man doch die Rente beantragen und trotzdem weiterarbeiten seit 2023. Oder überseh ich da Gründe die dagegen sprechen? Bei uns(TV-L) ist das auch in Teilzeit problemlos möglich.
Das konnte man schon immer nicht erst seit 2023.
Aber man muss es dem Ag melden, da man dann weniger KV Beiträge zahlt, weil es kein Krankentagegeld mehr gibt.

Und wenn man in die Regelaltersrente kommt, dann endet im TV bereich automatisch der AV und man muss sich vom AG neu einstellen lassen.

McOldie

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Antw:Rente und Weiterbeschäftigung
« Antwort #7 am: 06.02.2024 14:05 »
1. Wenn deine Frau trotz Rentenbezug weiterarbeiten möchte, muss der Arbeitgeber nicht zustimmen. Lediglich wenn eine Teilzeitbeschäftigung gewünscht wird, muss der Arbeitgeber zustimmen.
2. Der Arbeitgeber ist hinsichtlich des Rentenbezugs zu informieren (Auswirkungen auf die SozVers- Beiträge).

UweP

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Antw:Rente und Weiterbeschäftigung
« Antwort #8 am: 06.02.2024 14:45 »
1. Wenn deine Frau trotz Rentenbezug weiterarbeiten möchte, muss der Arbeitgeber nicht zustimmen. Lediglich wenn eine Teilzeitbeschäftigung gewünscht wird, muss der Arbeitgeber zustimmen.
...

Danke.
Jetzt haben wir es verstanden.
Dann wäre es günstiger gewesen, vor Rentenbezug schon in Teilzeit, wenn bis dahin ein Recht auf Teilzeit besteht.
Hier wird der Knackpunkt sein, Teilzeit wird sicherlich nicht genehmigt.

BAT

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Antw:Rente und Weiterbeschäftigung
« Antwort #9 am: 06.02.2024 15:52 »
Es gibt ein starkes Anrecht auf Teilzeit, dass kann man kaum ablehnen.

Rentenonkel

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Antw:Rente und Weiterbeschäftigung
« Antwort #10 am: 07.02.2024 08:19 »

Danke.
Jetzt haben wir es verstanden.
Dann wäre es günstiger gewesen, vor Rentenbezug schon in Teilzeit, wenn bis dahin ein Recht auf Teilzeit besteht.
Hier wird der Knackpunkt sein, Teilzeit wird sicherlich nicht genehmigt.

Man muss die Frage der Teilzeit von der Frage des Rentenbezuges lösen. Wenn die Voraussetzungen für eine Teilzeitbeschäftigung vor dem Rentenbezug bestanden hätten, dann darf der Arbeitgeber die Teilzeit nicht alleine wegen des Rentenbezuges verweigern.

Wenn allerdings in der Beschäftigung selbst betriebliche Gründe einer Teilzeit entgegen stehen, hätte ein Antrag auf Teilzeit (unabhängig vom Rentenbezug) keine Aussicht auf Erfolg.