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Rente und Weiterbeschäftigung

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Rentenonkel:

--- Zitat von: UweP am 06.02.2024 14:45 ---
Danke.
Jetzt haben wir es verstanden.
Dann wäre es günstiger gewesen, vor Rentenbezug schon in Teilzeit, wenn bis dahin ein Recht auf Teilzeit besteht.
Hier wird der Knackpunkt sein, Teilzeit wird sicherlich nicht genehmigt.

--- End quote ---

Man muss die Frage der Teilzeit von der Frage des Rentenbezuges lösen. Wenn die Voraussetzungen für eine Teilzeitbeschäftigung vor dem Rentenbezug bestanden hätten, dann darf der Arbeitgeber die Teilzeit nicht alleine wegen des Rentenbezuges verweigern.

Wenn allerdings in der Beschäftigung selbst betriebliche Gründe einer Teilzeit entgegen stehen, hätte ein Antrag auf Teilzeit (unabhängig vom Rentenbezug) keine Aussicht auf Erfolg.

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