Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Altersteilzeit

<< < (3/4) > >>

Faunus:

--- Zitat von: Rentenonkel am 07.02.2024 08:22 ---Irrigerweise meinen viele, das Altersteilzeitgesetz sei Ende 2009 ausgelaufen und Altersteilzeit sei seitdem nicht mehr möglich. Das ist nicht der Fall!

Ende 2009 lief die Förderung der Arbeitgeber durch die Bundesagentur für Arbeit für neue Altersteilzeit-Verträge aus (§ 16 AltTZG). Altersteilzeit kann nach wie vor vereinbart werden. Doch seit Ende 2009 zahlen die Arbeitgeber alleine die zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und auch alleine die Netto-Aufstockung.

--- End quote ---

Das ist so richtig.
Kennst Du einen AG im ÖD, der freiwillig bei seinen Angestellten aufstockt?


Sorry. Du hast es ja schon geschrieben:

--- Zitat von: Rentenonkel am 07.02.2024 07:39 ---Daher wird der Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen, ...., zustimmen.

--- End quote ---

MoinMoin:

--- Zitat von: Rentenonkel am 07.02.2024 08:22 ---Irrigerweise meinen viele, das Altersteilzeitgesetz sei Ende 2009 ausgelaufen und Altersteilzeit sei seitdem nicht mehr möglich. Das ist nicht der Fall!

Ende 2009 lief die Förderung der Arbeitgeber durch die Bundesagentur für Arbeit für neue Altersteilzeit-Verträge aus (§ 16 AltTZG). Altersteilzeit kann nach wie vor vereinbart werden. Doch seit Ende 2009 zahlen die Arbeitgeber alleine die zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und auch alleine die Netto-Aufstockung.

--- End quote ---
ok, dann habe ich es doch richtig verstanden, der AG darf weiter meinen Stundenlohn erhöhen  ;D und mir Geschenke geben, wenn ich in ATeilzeit gehe.

Es gibt aber von extern kein Geld dafür (außer die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 28 des Einkommensteuergesetzes)

Korrekt?

Dann ist eine Lebensarbeitszeit Konto (Wo ich als TZ Kraft VZ arbeite um früher gehen zu können) und ein Alterteilzeitvertrag ohne Unterschied, wenn der AG nichts dazu gibt.
Oder?

BAT:
Was ist der politische Hintergrund dieses ganzen Unfugs in Zeiten des Fachkräftemangels?

Rentenonkel:

--- Zitat von: MoinMoin am 07.02.2024 08:57 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 07.02.2024 08:22 ---Irrigerweise meinen viele, das Altersteilzeitgesetz sei Ende 2009 ausgelaufen und Altersteilzeit sei seitdem nicht mehr möglich. Das ist nicht der Fall!

Ende 2009 lief die Förderung der Arbeitgeber durch die Bundesagentur für Arbeit für neue Altersteilzeit-Verträge aus (§ 16 AltTZG). Altersteilzeit kann nach wie vor vereinbart werden. Doch seit Ende 2009 zahlen die Arbeitgeber alleine die zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und auch alleine die Netto-Aufstockung.

--- End quote ---
ok, dann habe ich es doch richtig verstanden, der AG darf weiter meinen Stundenlohn erhöhen  ;D und mir Geschenke geben, wenn ich in ATeilzeit gehe.

Es gibt aber von extern kein Geld dafür (außer die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 28 des Einkommensteuergesetzes)

Korrekt?

Dann ist eine Lebensarbeitszeit Konto (Wo ich als TZ Kraft VZ arbeite um früher gehen zu können) und ein Alterteilzeitvertrag ohne Unterschied, wenn der AG nichts dazu gibt.
Oder?

--- End quote ---

Wenn der Arbeitgeber mit seinem Arbeitnehmer einen ATZ Vertrag macht, muss er auf mindestens 70 % des Nettos aufstocken und er muss auch den RV Beitrag erhöhen.

Die Arbeitgeber haben in der Vergangenheit diese Mehrausgaben von der Bundesagentur erstattet bekommen. Durch die Zunahme des Fachkräftemangels ist dieser Zuschuß des Staates weggefallen.

Bei dem Langzeitkonto spare ich dagegen meinen eigenen Gehaltsanspruch an, verzichte also in der Arbeitsphase auf einen Teil des Geldes, der 1 zu 1 in der Phase der Inanspruchnahme wieder abgebaut werden darf.

ATZ bleibt daher deutlich attaktiver.

Es gibt auch weiterhin Beispiele, wo Altersteilzeit Massenarbeitslosigkeit und / oder eine Klagewelle wegen Kündigungen vor den Arbeitsgerichten vermeiden kann, wenn der Arbeitgeber sich entscheidet, den Standort zu schließen oder Personal abzubauen (aktuelles Beispiel: Miele). Daher sind ATZ Verträge immer noch ein beliebtes und gangbares Modell bei Sozialplänen.

ATZ ist in solchen Fällen sogar politisch gewollt. Dieser Personenkreis taucht in der Arbeitslosenstatistik nicht auf und kostet den Steuerzahler auch weniger als Arbeitslosigkeit.

BAT:

--- Zitat von: Rentenonkel am 07.02.2024 09:22 ---
ATZ ist in solchen Fällen sogar politisch gewollt. Dieser Personenkreis taucht in der Arbeitslosenstatistik nicht auf und kostet den Steuerzahler auch weniger als Arbeitslosigkeit.

--- End quote ---

Meine Herren, die sollen arbeiten, es ist Fachkräftemängel. Auch so ein Gesetz gehört eigentlich in den Bereich "Verständnis für Generalstreik", wir haben zu lange uns selbst betrogen.
Zudem ist zu fragen, warum Miele hier abbauen muss.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version