Autor Thema: [Allg] Nachversicheung Beamte-Ungleichbehandlung Kinderlose  (Read 1218 times)

pedius87

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Hallo zusammen,

ich hatte den Punkt schon bei einem anderen Thema angeschnitten, aber irgendwie ging es dann unter.

Bei den gannzen Zuschlagsorgien z.B. in Baden-Württemberg für Kinder ist es ja so, dass z.B. ein Beamter in A8 Stufe 8, verheirat und 2 Kinder eine Jahres-Bruttobesoldung von 49550 € bekommt. Ein Single dagegen nur 39428 €.
Im Falle einer Nachversicherung bekäme der verheiratete Beamte mit 2 Kindern somit ca. 1,15 Rentenpunkte, der Single dagegen nur ca. 0,92 Rentenpunkte.
Ich habe mal für einen Zeitraum von 20 Jahren verglichen (Einstieg A7, Beförderung nach A 8) und komme insgesamt auf 4 Rentenpunkte weniger für den Single.
Bei einem Renten-Wert von 36 € je Rentenpunkt wären das immerhin 144 € mehr Rentenanspruch.

Mir ist klar dass grundsätzlich und wahrscheinlich 99 % der Falle das Lebenszeitprinzip gilt.
Aber gerade in den heutigen Zeiten sind doch Konstellationen vorstellbar, dass Beamte den Dienst quittieren (Umzug Partner, bessere Stelle).

Ich persönlich empfinde es daher als Ungleichbehandlung, dass Single-Beamte bei einer Nachversicherung weniger Rentenpunkte erhalten. Die Leistung ist die gleiche. Die Familienzuschläge dienen ja nur dazu der Fürsorgepflicht nachzukommen während die Kosten für die Kinder/den Gatten anfallen. Bei einer Nachversicherung wäre der Beamte mit Kindern nochmals im Vorteil. Ohnehin bekäme er bzw. der Partner ja je Kind 3 Rentenpunkte.

Im Extremfall mit z.B. 4 Kindern (und diesen Fall gibt es im Bekanntenkreis: A 11-4 Kinder) beträgt der Unterschied 25000 € in der Jahresbruttobesoldung.
Rein theoretisch könnte auch z.B. eine Beamter in A8/Stufe 8 mit sechs Kindern über der Betragsbemessungsgrenze liegen und dann 2 Rentenpunkte für dieses Jahr bekommen.
Mehr als das doppelte als ein vergleichbarer Single

« Last Edit: 09.02.2024 00:16 von Admin »

MoinMoin

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Antw:Nachversicheung Beamte-Ungleichbehandlung Kindrlose
« Antwort #1 am: 07.02.2024 14:15 »
Interessanter Gedanke, also sollte nur die Grundbesoldung nachversichert werden? ::)

clarion

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Antw:Nachversicheung Beamte-Ungleichbehandlung Kindrlose
« Antwort #2 am: 07.02.2024 18:56 »
Das zeigt einmal mehr,  welche absurde Blüten exorbitant hohe Familienzuschläge nach sich ziehen. Wenn man dieses Experiment weiter denkt, dann kommt es einem kinderreichen Beamten günstiger,  wenn er sich ein paar Jahre vor der Pensionierung entlassen lässt und ein sozialversicherungspflichtiger Tarifbeschäftigter wird.

Da Familienzuschläge nicht pensionswirksam sind, bin ich irritiert, dass sie bei der Nachversicherung berücksichtigt werden.