Auszahlung von Stunden bei Ausscheiden Vollzeitbeschäftigter

Begonnen von Sandbank, 07.02.2024 17:08

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Sandbank

Hallo,
eine in Vollzeit beschäftigte Person beendet ihr Arbeitsverhältnis im TVöD-V. Es sollen mehrere Stunden ausgezahlt werden, nicht mehr als Zeitausgleich gewährt werden konnten.

Die Stunden sollen ohne Überstundenzuschlag gezahlt werden.

Ich kann nicht deuten, ob der § 8 Abs. 2 nur für Teilzeitbeschäftigte gilt (Eine Begrenzung auf eine Höchststufe ist hier im Gegensatz zu der Bezahlung der Überstunde nicht vorgesehen).

Habe ich bei Vollzeitbeschäftigten mit der Stundenvergütung der maximalen Stufe 4 zu vergüten oder mit der individuellen höheren Stufe?

MoinMoin

Freiwillig aufgebaute Gleitzeitstunden sind tariflich nicht gesondert erfasst und müssen daher, sofern es keine DV gibt die es anders vereinbart hat, ganz normal mit dem individuellem Stundenlohn vergütet werden.

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