Autor Thema: Externe Stellenbesetzung ohne Ausschreibung?  (Read 2135 times)

IsabelW

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Hallo rundum,

wie läuft das eigentlich bei der Besetzung von Stellen mit Tarifbeschäftigten?
Ich hatte gelesen, dass es eine Pflicht zur Ausschreibung nur bei Beamten gibt, nicht bei Tarifbeschäftigten.

In einem anderen Thread hab ich noch das hier gelesen:
"So ist der öffentliche Arbeitgeber nicht verpflichtet, offene Stellen ausschließlich auf Grund von Ausschreibungen und Auswahlverfahren zu besetzen. Er hat insbesondere das Recht, zwischen Umsetzungen, Versetzungen oder Beförderungen zu wählen (BVerwG 25. November 2004 - 2 C 17.03 - BVerwGE 122, 237)."

Wie ist das jetzt, wenn ein AG gar nicht ausschreibt und die Stelle dann aber mit jemand externen besetzt? Geht das so einfach? Manche AG haben ja einen kleinen "Bewerberpool" aus früheren Ausschreibungen oder Initiativbewerbungen. Aber so n Gschmäckle hats irgendwie schon, wenns so "heimlich" läuft ..

Wenn die Stelle nicht ausgeschrieben ist, sich jemand intern wegen Kenntnis bewirbt und andere externe Bewerber aus dem "Bewerberpool" in eine Auswahlentscheidung einbezogen werden - dann müsste doch auch ohne vorherige Stellenausschreibung ein "Auswahlverfahren" mit all seinen Konsequenzen vorliegen (Bestenauslese, Begründung von Absagen, etc.) oder wie seht ihr das?

Und kann denn der Grundsatz der Bestenauslese jemals gewahrt sein, wenn eine Stelle weder intern, noch extern ausgeschrieben ist und der Pool an früheren, geeigneten Bewerbern sich auf 3 Personen beschränkt?

Viele Grüße
Isabel
« Last Edit: 07.02.2024 21:12 von IsabelW »

2strong

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Antw:Externe Stellenbesetzung ohne Ausschreibung?
« Antwort #1 am: 07.02.2024 21:55 »
Worauf sollte sich denn jemand ("intern wegen Kentnissen") bewerben, wenn nichts ausgeschrieben wurde?

Grundsätzlich spricht nichts gegen die Bildung und Nutzung von Bewerberpools im Sinne von Reservelisten, sofern diese innerhalb angemessener Fristen wieder erneuert werden.

ElBarto

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Antw:Externe Stellenbesetzung ohne Ausschreibung?
« Antwort #2 am: 08.02.2024 06:53 »
Das wäre Sache des Personalrats in solchen Fällen auf ein offizielles Verfahren zu bestehen und zu verlangen zunächst eine interne Besetzung zu prüfen -sofern geeignetes Personal vorhanden sein könnte-.

2strong

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Antw:Externe Stellenbesetzung ohne Ausschreibung?
« Antwort #3 am: 08.02.2024 07:01 »
Den ordnungsgemäßen Bewerbungsverfahrensanspruch dürfte man auch individuell durchsetzen können.

IsabelW

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Antw:Externe Stellenbesetzung ohne Ausschreibung?
« Antwort #4 am: 08.02.2024 08:10 »
Worauf sollte sich denn jemand ("intern wegen Kentnissen") bewerben, wenn nichts ausgeschrieben wurde?

Grundsätzlich spricht nichts gegen die Bildung und Nutzung von Bewerberpools im Sinne von Reservelisten, sofern diese innerhalb angemessener Fristen wieder erneuert werden.

Genau das ist ja die Frage!
Liegt ein (gerichtlich überprüfbares) Auswahlverfahren vor, wenn eine Stelle frei ist und der Arbeitgeber vergleichend prüft, wer aus dem Bewerberpool passen könnte?

Ich hatte was vom Sachverhalt weggelassen, was mir jetzt doch relevant erscheint:

Es war bis Mitte Januar eine Stelle ausgeschrieben als Elternzeitvertretung.
Jetzt wird nochmal genau so eine Stelle frei, weil jemand Ende Januar gekündigt hat.

Der (winzige) Bewerberpool ist also grundsätzlich aktuell - nur haben sich vermutlich auch deshalb so wenige beworben, weil ja nur die Stelle mit der (sehr kurzen) Elternzeitvertretung (bis 10/24) ausgeschrieben war und nicht die unbefristete Stelle.

Dann wäre die nächste Frage, ob sich der AG für beide Stellen an dasselbe ausgeschriebene Anforderungsprofil halten muss wie in der Elternzeitvertretungsstelle ausgeschrieben. Das Anforderungsprofil muss ja zur Stelle passen (passt es aber nicht).

Ausgeschrieben ist eine Stelle im Verwaltungsrechtsvollzug und "muss-"Anforderung ist "Abgeschlossenes Studium im Verwaltungsbereich (3. QE, bzw. BLII), ggf. im Bereich der Sozialwissenschaften,Sozialmanagement oder vergleichbar." - ein Sozialwirt hat soweit ich weiß kein Verwaltungsrecht gelernt?

Außerdem gefordert wird "Bereits in der Praxis erprobte Kenntnisse in der Anwendung des Verwaltungsrechts, idealerweise des (XY)ordnungsrechts".
Zuletzt wurde - mangels anderer Bewerber - auf so eine Verwaltungsrechtsvollzugsstelle jemand eingestellt, der keinerlei Verwaltungsrecht gelernt hat, noch nie in einer Behörde gearbeitet hat. Bei den Kenntnissen des Bewerbers vom xy)ordnungsrecht würde ungefähr folgender Vergleich passen: man stellt jemanden ein, der mal eine Führerscheinprüfung gemacht hat, um als Verkehrspolizist zu arbeiten. Also Kenntnis von der Existenz von einzelnen Vorschriften, aber keine Ahnung von Ordnungsrecht etc.

Ich glaub ich würd nochmal ein Thema aufmachen mit dem gesamten (irgendwie doch kuriosen) Sachverhalt - nicht dass ich da was weglasse, was doch relevant sein könnte.

IsabelW

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Antw:Externe Stellenbesetzung ohne Ausschreibung?
« Antwort #5 am: 08.02.2024 08:20 »
Das wäre Sache des Personalrats in solchen Fällen auf ein offizielles Verfahren zu bestehen und zu verlangen zunächst eine interne Besetzung zu prüfen -sofern geeignetes Personal vorhanden sein könnte-.

Kann der Personalrat das durchsetzen?

Es gibt bei uns keinerlei interne Vereinbarungen bzgl. Ausschreibungen oder Personalauswahl.

Geeignetes internes Personal ist vorhanden (früherer Stelleninhaber, Top Zwischenzeugnis, unterrichtet das Fach an der Verwaltungsschule, hat die spezielle Zertifizierung, die für die Stelle gemacht werden soll und die man nur haben kann, wenn man die Stelle schon mal gemacht hat). Problem: den mag der Abteilungsleiter nicht und er ist in Elternzeit, weshalb ja gerade jetzt schnell schnell alle Stellen in dem Bereich ohne weitere Ausschreibung besetzt werden sollen.

Ich schreib den gesamten Sachverhalt in einem neuen Thema, dann wirds glaub ich schlüssiger und es fehlt nix, was vielleicht relevant sein könnte.

Danke Euch allen schon mal!

MoinMoin

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Antw:Externe Stellenbesetzung ohne Ausschreibung?
« Antwort #6 am: 08.02.2024 08:41 »
@IsabelW
und genauso dafür gibt es einen Personalrat, der genau solche Dinge im Blick und in der Mitbestimmung hat.

Bei uns werden und wurden Stellen nochmal ausgeschrieben, weil befristet/unbefristet oder Bewerber nicht zugelassen weil Ausschreibungsvoraussetzung nicht erfüllt, aber trotzdem geeignet, oder oder oder
Die Personaler wollen dann plötzlich ganz unbürokratisch einfach die Regeln hinterher ändern, aber da macht unser PR nicht mit.
Also wird neu ausgeschrieben (auf Interamtseite und nicht bei Stepstone  ::))  auch mal nur mit 1 Woche Frist und alle können sich nochmal bewerben, auch die, die vorher es wegen der alten Ausschreibung nicht gemacht haben.

Und Externe einstellen ohne ausgeschrieben zu haben, macht der PR auch nicht mit.

Wenn euer PR also so etwas zulässt, dann musst du nächstes mal einen anderen wählen.

Umlauf

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Antw:Externe Stellenbesetzung ohne Ausschreibung?
« Antwort #7 am: 09.02.2024 10:15 »
Bei uns wird der Personalrat mit eingebunden. Wenn er sein OK nicht  zum absehen von einer Stellenausschreibung gibt, muss ausgeschrieben werden.

Für das Absehen würde der PR in die Stellenbesetzungsliste schauen, ob es keine interne befristete Person gibt, die ein Konkurrent sein könnte. Wenn es nur ein Problem der Laufzeit ist, dann der PR für die interne Person auch etwas vorfristig aushandeln. Dann bleibt es bei „ohne Ausschreibung“.

Wenn die Tätigkeiten quasi gleich sind und sich niemand intern auf die erste Ausschreibung beworben hat, gab bei einem kurzen zeitlichen Abstand wohl keinen internen Bedarf.

Es kommt immer auf die konkrete Konstellation an.
Bei uns zieht der PR, wenn er die Gründe darlegen kann, den Stecker. Dafür ist er ja da.

IsabelW

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Antw:Externe Stellenbesetzung ohne Ausschreibung?
« Antwort #8 am: 09.02.2024 10:58 »
Lieben Dank Euch schon mal für Eure Antworten!

Wir sind in einer Landkreisverwaltung in Bayern.
Ich hab im BayPVG zur Mitbestimmung bei Unterlassen einer Stellenausschreibung etc. leider nichts gefunden.
Es gibt bei uns keine internen Richtlinien nach Art. 75 Abs. 4 Nr. 13 BayPVG.; es ist aber absolut gängige Praxis, dass Stellen ausgeschrieben werden. Mit "dem PR" wurde wohl bislang nur im Rahmen des Monatsgesprächs mal gesprochen (und da nehmen nur PRV und stvPRV teil).

Hab sonst nur § 6 BGleiG gefunden, aber ich weiß nicht ob Frauen bei uns unterrepräsentiert sind (worauf bezieht sich denn in der Norm der Begriff "Bereich"? auf den Arbeitsbereich oder die Entgeltgruppe oder ?)

Zitat

Und Externe einstellen ohne ausgeschrieben zu haben, macht der PR auch nicht mit.


Unter welche Norm fällt hier das Ablehnungsrecht?
Im BayPVG gibts dazu nur "die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, daß durch die Maßnahme der betroffene Beschäftigte oder andere Beschäftigte benachteiligt werden, ohne daß dies aus dienstlichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist"
Pauschal externe ablehnen mangels Ausschreibung könnte der PR damit meine ich nicht. Da bräuchte es schon konkrete Tatsachen und nicht nur die Möglichkeit, dass vielleicht jemand internes benachteiligt wird?


ich1974

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Antw:Externe Stellenbesetzung ohne Ausschreibung?
« Antwort #9 am: 09.02.2024 12:41 »
Verstoß gegen Gleichberechtigung kann ich hier nicht sehen, wenn der AG die Vollzeitstelle weiter als Vollzeitstelle führen will und Du in einem anderen Bereich deinen Wunsch auf Teilzeit bei gleicher EG erfüllt bekommen kannst.

IsabelW

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Antw:Externe Stellenbesetzung ohne Ausschreibung?
« Antwort #10 am: 09.02.2024 13:21 »
Bezieht sich denn die Teilzeitfähigkeit auf eine "Tätigkeit" oder auf einen "einzelnen Arbeitsplatz"?

Also wenn z.B. 3,3 Stellenanteile für die absolut gleiche Tätigkeit existieren, sind dann entweder alle Stellenanteile "teilzeitfähig" (so war es ausgeschrieben) oder kann man trotz derselben Tätigkeit auch sagen, dass nur z.B. 2,3 von 3,3 Stellen teilzeitfähig sind?


ich1974

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Antw:Externe Stellenbesetzung ohne Ausschreibung?
« Antwort #11 am: 12.02.2024 12:59 »
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Stelle, sondern nur auf Weiterbeschäftigung. Was sagt denn Euer Personalrat zu dieser Situation?

IsabelW

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Antw:Externe Stellenbesetzung ohne Ausschreibung?
« Antwort #12 am: 12.02.2024 18:52 »
Kleines Update:
Der AG hat mich heute per Email informiert, dass die Stelle in den kommenden Tagen auf der Webseite ausgeschrieben wird. Mit dem PR hab ich noch nicht telefoniert um zu erfahren, woher dieser "Sinneswandel" jetzt doch so plötzlich kommt ..

VFA West

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Antw:Externe Stellenbesetzung ohne Ausschreibung?
« Antwort #13 am: 12.02.2024 19:28 »
Gutes Zeichen oder? :)