Autor Thema: Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG  (Read 4403 times)

IsabelW

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Hallo,

der Sachverhalt wird leider lang, aber vermutlich unterhaltsam  ::)

Ich bin seit 2015 bei meinem aktuellen AG als Tarifbeschäftigte.
Seit 2017 Sachbearbeiterin auf einer Stelle im Verwaltungsrechtsvollzug / Ordnungsrecht. Ein Bereich, den niemand im Studium lernt; den lernt man erst und nur auf dieser Stelle. Ich unterrichte diesen Rechtsbereich an der Verwaltungsschule. Für die Stelle gibt es vom Ministerium eine Prüferzertifizierung, die in mehrere Blockwochen mindestens ein halbes Jahr dauert; ich habe diese Zertifizerung - wer die Stelle noch nie gemacht hat, kann diese Zertifizierung nicht haben. Ich habe ein top Zwischenzeugnis von 2019 und überdurchschnittlich gute LOB.

Allerdings bin ich auch Personalrätin und wähle manchmal vielleicht undiplomatisch nicht den Weg des geringsten Widerstandes, wenn etwas ungerecht zugeht oder z.B. Dinge vom Chef verlangt werden, die ich für rechtlich unvertretbar halte (dann bereite ich ihm die Entscheidung vor, unterschreibe aber nicht selbst; und schütze mich durch einen Aktenvermerk, dass ich darauf hingewiesen habe, dass ich xy für nicht rechtmäßig halte). Ende vom Lied: der Abteilungsleiter mag mich nicht. Und meine Kollegin, die ebenso verfährt auch nicht. Der Abteilungsleiter hat noch ca. 5 Jahre bis zur Pensionierung. Ich habe noch ca. 27 Jahre  :o und liebe diesen Job trotz der widrigen Rahmenbedingungen.

2020 liefen bereits so Dinge wie Drohung mit hausinterner Versetzung, wenn ich an meinem Teilzeitantrag festhalte (hat der Personaler auch ggü dem PR nicht bestritten)

10/2020 Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft
Meine Stelle wird (entgegen der Handhabung bei anderen Stellen) nicht als Elternzeitvertretung ausgeschrieben

02/2021 Nachfolgerin A wird eingestellt; 2 jährige Befristung; entfristet wird bei uns normalerweise nach 1,5 Jahren, wobei bei Schwangeren normalerweise der Vertrag ohne Entfristung ausläuft (wenn die Schwangerschaft so früh eintritt, dass der Prozess zur Entfristung noch nicht angelaufen ist)

08/2022 Nachfolgerin A schwanger; Personaler ruft bei mir an ob und mit wievielen Stunden ich aus Elternzeit zurückkomme; schreibt die Stelle daraufhin nur als Elternzeitvertretung aus, damit ich nicht dauerhaft wieder auf die Stelle zurück kann; auf meine Frage nach der Rückkehr auf meine alte Stelle sagt er, dass ich die nicht bekomme, weil der Vorgesetzte da nicht zustimmen wird. Bewerbe mich schriftlich auf die Stelle. Nachfolgerin A ist mittlerweile im Beschäftigungsverbot; Stelle ist also frei. Neben mir gibt es nur eine Bewerberin, die absolut offensichtlich das Anforderungsprofil nicht erfüllt. AG will sie trotzdem einstellen. PR verweigert Zustimmung zur Einstellung. Davor setzt AG mich aber bei Rückkehr aus meiner Elternzeit 10/2022 auf eine andere Sachbearbeiterstelle um (obwohl meine alte frei ist und ich die einzige qualifizierte Bewerberin bin).

11/2022 Ich erhalte Anhörung zur Abmahnung, weil ich eine Email an die Personalabteilung in BCC an eine Kollegin geschickt habe und die eine automatische Weiterleitung geschaltet hatte wegen Abwesenheit. Die Kollegin ist allerdings auch Personalrätin.
AG erkennt aufgrund von Gesprächen mit PR, dass er an meiner Bewerbung nicht vorbei kommen wird. Daraufhin wird Nachfolgerin A wider erwarten doch noch entfristet (sie erfüllt nach wie vor das Anforderungsprofil der Stelle nicht). AG setzt mich hausintern als befristete Elternzeitvertretung wieder auf meine alte Stelle.

12/2022 bin wegen Risikoschwangerschaft wieder im Beschäftigungsverbot. AG schreibt Stelle (also im Endeffekt nicht meine, sondern die meiner Nachfolgerin A) wieder nur als Elternzeitvertretung aus.

03/2023 Start Nachfolgerin B mit 0,8 VZ (erfüllt Stellenprofil ebenfalls nicht), 2 Jahre befristeter Vertrag.

2023 es läuft für meinen Bereich nach Jahren der Unterbesetzung und Überlastungsanzeigen eine Personalbemessung durch einen externen Dienstleister und parallel eine durchs Ministerium. Es kommt (und hier sagt jeder was anderes) mindestens eine vakante VZ raus.

12/23 oder 01/24 Nachfolgerin B wird vollkommen unüblich nach nur 10 Monaten (statt 18) entfristet und "auf die neue dazu gekommene Stelle gesetzt".

01/2024 AG schreibt die dadurch frei gewordene Stelle wieder als Elternzeitvertretung aus. Ich bewerbe mich. Mir wird gesagt, dass ich die Stelle ab meiner Rückkehr aus Elternzeit 10/2024 sowieso hätte, bis Nachfolgerin A dann aus ihrer Elternzeit zurück kommt. Sie würden jetzt eine Überbrückung bis 10/2024 suchen und mich da nicht berücksichtigen (wegen Elternzeit - in meiner Bewerbung steht aber drin, dass ich meine Elternzeit nach Rücksprache auch verkürzen würde).

Ende 01/2024 eine meiner Kolleginnen kündigt zu Ende 03/2024.

AG teilt mir dies in einem Telefonat mit. Die Stelle soll nicht ausgeschrieben, sondern "aus dem Bewerberpool für die andere Stelle" besetzt werden (also aus dem Pool von 3 Bewerbern, die sich auf die Elternzeitvertretung beworben hatten). Ich bewerbe mich per Email auf diese Stelle bzw. verweise auf meine schon vorliegende Bewerbung, die nun auch für diese Stelle gelten soll.

AG teilt mir per Email mit, dass die (unbefristete) Stelle nur in Vollzeit und nur zum 01.04. besetzt werden soll und ob ich diese Bedingungen anbieten kann. (Anmerkung: alle dieser Stellen sind teilzeitfähig und auch bisher so ausgeschrieben gewesen). Habe Email noch nicht beantwortet. 01.04. ist vollkommen unrealistisch - die Frage ist, darf der AG im öffentlichen Dienst eine schlechter (oder gar nicht verwaltungsrechtlich) qualifizierte Person nehmen, die zum 01.04. kann, nur weil die frühere Stelleninhaberin erst z.B. zum 01.08. könnte? (Einarbeitung dauert mindestens 6-8 Monate; Zertifizierung dauert in mehreren Blockwochen auch mind. 6 Monate) Ab 01.04. ist auch die einzige einschlägig qualifizierte Mitarbeiterin nicht mehr da für eine Einarbeitung. Es ist dann nur noch Nachfolgerin B anwesend. Aber die hat der AG selbst ja für ausreichend qualifiziert gehalten und unüblich schnell entfristet. Wir waren jahrelang unterbesetzt; ursprünglich war es nur ich und eine Halbtagskollegin. Jetzt soll plötzlich alles ganz schnell gehen (bevor ich aus Elternzeit zurückkommen kann).

Ich gehe davon aus, dass der AG mich wegen dem Verfügbarkeitsdatum und Teilzeit entweder komplett ausschließt oder mich nur auf die Elternzeitvertretungsstelle lässt, damit er mich dann wieder woanders hin setzen kann, wenn Nachfolgerin A (ebenfalls ohne Kenntnisse des Verwaltungsrechts) aus Elternzeit zurück kommt.

Sachverhalt liegt bereits beim Anwalt.
Mich würde dennoch interessieren, was ihr so dazu sagt.

Lieben Dank Euch!





TreueTomate

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Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
« Antwort #1 am: 08.02.2024 12:36 »
Anderen Arbeitgeber suchen und gut ist. Anscheinend bist du fachlich die Beste Person aber passt evtl. menschlich nicht in die Abteilung?
Daher möchte der Arbeitgeber dich verständlicherweise nicht einstellen und sucht nach Möglichkeit dies zu umgehen.
Rechtlich magst du im Recht sein. Menschlich vermutlich nicht.

Ich komme aus der Privatwirtschaft und der Bewerberungsprozess im öD ist mir nicht bekannt, daher kann ich nur die soziale Seite bewerten. Such dir einen Job, wo man jemanden braucht, der seine Meinung stark vertreten kann und wie du selbst sagst „undiplomatisch“ ist. Solche Jobs soll es geben  :D.

Sjuda

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Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
« Antwort #2 am: 08.02.2024 13:26 »
Tatsächlich ein ziemlich langer SV, bei dem es zugegebenermaßen schwerfällt, den Überblick zu behalten bei den ganzen zwischenzeitlichen Ausschreibungen, Nachbesetzungen und Entfristungen. Darauf dürfte es aber höchstwahrscheinlich nicht ankommen.

Meine persönliche Einschätzung

1. Du hast keinen Anspruch auf auf eine konkrete Stelle bzw. eine Tätigkeit. Der Arbeitgeber kann dir, ohne auch deine Zustimmung, eine andere Tätigkeit übertragen, soweit dies nicht mit einer veränderten Eingruppierung verbunden ist. Das gilt sowohl bei normaler Anwesenheit als auch nach Rückkehr aus einer Elternzeit.

2. Ob für die Wahrnehmung einer Aufgabe eine bestimmte Zertifizierung oder besondere Berufserfahrung notwendig ist, interessiert nur insoweit, als der Arbeitgeber grds. an seine Stellenausschreibung gebunden ist, sollte er etwas in dieser Richtung als zwingende Voraussetung fordern. Ansonsten ist der Arbeitgeber frei in seiner Entscheidung, welche Voraussetzungen er definiert. Im Hinblick auf das Bewerberverfahren müssen die zugelassenen Bewerber die Anforderungen erfüllen. Ob vielleicht weitere Anforderungen aus der Praxiserfahrung heraus zielführender wären, kann dahingestellt bleiben.

3. Wann und aus welchem Grund der Arbeitgeber befristete Verträge in unbefristete Verträge umwandelt, kann möglicherweise im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit dem Personalrat interessant sein. Es sollten hier im Idealfall klare und nachvollziehbare Regelungen gelten. Für den Sachverhalt aus Sicht der (persönlich) Betroffenen dürfte das allerdings keine Rolle spielen.



VFA West

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Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
« Antwort #3 am: 08.02.2024 13:36 »
Um welche Entgeltgruppe handelt es sich denn?

Ich weiß, dass es manchmal schwer fällt, nachzugeben. Aber ich würde dir tatsächlich auch empfehlen, dir einfach eine neue Dienststelle zu suchen. Am besten eine große Landes- oder Bundesbehörde. Dort ist auch ein TZ-Antrag i.d.R. kein Problem.

Oder du wechselst tatsächlich die Abteilung. Einen Platz, auf dem mich der AG nicht sehen möchte, würde ich ehrlich gesagt gar nicht haben wollen. Stell dir vor, du kommst in eine neue Abteilung und dort herrscht vielleicht ein viel angenehmeres Arbeitsklima.

Warum lässt du dich auf so einen Machtkampf ein? Dafür wäre mir meine begrenzte Lebenszeit zu kostbar. Und es wäre auch kein Aufgeben. Im Gegenteil. Es wäre ein Sieg für dich. Du würdest damit zeigen, dass du es nicht nötig hast, dich mit solch merkwürdigen Menschen zu zerfleischen. Wenn sie deine fachliche Expertise nicht haben möchten, bitte. Du hast etwas besseres verdient.  :)

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
« Antwort #4 am: 08.02.2024 14:07 »
Hier wird eine persönliche Sichtweise dargestellt.
Vielleicht sieht die Sichtweise des AG völlig anders aus und es werden Punkte angebracht, welche hier noch nicht genannt wurden.
Um sich eine Meinung bilden zu können, müsste man beide Seiten anhören.

Lange Rede, kurzer Sinn.
Hier scheint es, aus welchen Gründen auch immer, menschlich nicht zu passen.
Das Augenmerk nur auf die rein fachliche Seite zu legen, ist m.E heutzutage nicht mehr angebracht.
Als AG muss man auch darauf achten, dass es im Team passt. Hier spielen nicht nur fachliche Punkte eine Rolle.

Empfehlung: AG wechseln, oder Abteilung

Maggus

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Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
« Antwort #5 am: 08.02.2024 14:12 »
Welche Rolle spielt denn der Personalrat dabei?
Wenn der Sachverhalt sich so wie Du ihn beschreibst darstellt, müsste doch auch der PR entsprechend intervenieren.
Je nach LPVG hat er mal mehr und mal weniger Möglichkeiten. Spätestens bei der Übertragung von (höher- oder niederwertigeren) Tätigkeiten und bei Neueinstellungen ist er zu beteiligen.


FollFosten

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Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
« Antwort #6 am: 08.02.2024 14:32 »
Wir haben im Durchschnitt knapp 80 Jahre auf dieser Kugel,
davon sind wir rund 60 Jahre selbstbestimmt auf dem Planeten unterwegs.

Warum sollte ich mir jahrelang so einen Stress antun ... ich kann mich den bisherigen Empfehlungen nur anschließen, ganz dringend den AG zu wechseln. Aktuell sind die Bedingungen am Arbeitsmarkt nicht schlecht!

IsabelW

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Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
« Antwort #7 am: 08.02.2024 16:14 »
Der AG hat kein Problem mit mir. Im Team passt es, mit den externen "Kunden" passt es, der neue StVSGL will mich auch unbedingt haben (Stelle SGL derzeit vakant). Nur der Abteilungsleiter hat ein Problem mit mir. Aber bei uns steht ein Abteilungsleiter höher als die Personalabteilung. Laut PR hat die Personalabteilung auch keine Lust auf die Faxen vom Abteilungsleiter, aber er darf denen halt anschaffen.

Warum tue ich mir das an?
Weil die Zeit bis zur Pensionierung des Abteilungsleiters für mich "aussitzbar" erscheint. Die Zusammenarbeit mit ihm im Tagesgeschäft ist sehr begrenzt. Zudem gibt es auch einen Wechsel in der StVSGL/Gruppenleitung, der mit dem Abteilungsleiter gut umgehen kann und mich auch unbedingt auf der Stelle haben will. Ich denke wenn sämtliche Kommunikation dann einfach über ihn läuft, dann sollte das machbar sein. Zuvor saß auf der stVSGL eine Kollegin, die leider bei vielen Kollegen angeeckt ist und eigentlich noch mehr Unmut rein gebracht hat.


1. Du hast keinen Anspruch auf auf eine konkrete Stelle bzw. eine Tätigkeit. Der Arbeitgeber kann dir, ohne auch deine Zustimmung, eine andere Tätigkeit übertragen, soweit dies nicht mit einer veränderten Eingruppierung verbunden ist. Das gilt sowohl bei normaler Anwesenheit als auch nach Rückkehr aus einer Elternzeit.


Ja ich gehe aktuell davon aus, dass ich keinen Anspruch auf eine konkrete Stelle habe, aber auf ein fehlerfreies und faires Auswahlverfahren. Die Übertragung anderer Tätigkeiten kann nur im Rahmen von "billigem Ermessen" erfolgen und nicht willkürlich. Bezüglich der Elternzeit/Teilzeit/PR-Tätigkeit gäbs theoretisch noch diverse Diskriminierungs-/Schlechterstellungsverbote. Ich denke das ist immer eine Frage der Gesamtumstände und da ist halt mittlerweile schon viel an seltsamen Vorgängen/Andersbehandlungen dokumentiert. Ich sehe da tatsächlich keine akute Gefahr, dass mir ohne tatsächliche Notwendigkeit andere Aufgaben zugeteilt werden.


2. Ob für die Wahrnehmung einer Aufgabe eine bestimmte Zertifizierung oder besondere Berufserfahrung notwendig ist, interessiert nur insoweit, als der Arbeitgeber grds. an seine Stellenausschreibung gebunden ist, sollte er etwas in dieser Richtung als zwingende Voraussetung fordern. Ansonsten ist der Arbeitgeber frei in seiner Entscheidung, welche Voraussetzungen er definiert. Im Hinblick auf das Bewerberverfahren müssen die zugelassenen Bewerber die Anforderungen erfüllen. Ob vielleicht weitere Anforderungen aus der Praxiserfahrung heraus zielführender wären, kann dahingestellt bleiben.


Ja jaein. Ich denke wir sind halt teilweise in dem Bereich, dass man sich fragen darf, ob das Anforderungsprofil überhaupt noch zur Stelle passt und gerade das ist ja auch gerichtlich überprüfbar. Der PR versteht auch nicht, wie ein Sozialwirt auf dieser Verwaltungsstelle arbeiten soll; da bin ich nicht allein mit den Fragezeichen im Kopf ..


Um welche Entgeltgruppe handelt es sich denn?


EG 10 TvÖD


Ich weiß, dass es manchmal schwer fällt, nachzugeben. Aber ich würde dir tatsächlich auch empfehlen, dir einfach eine neue Dienststelle zu suchen. Am besten eine große Landes- oder Bundesbehörde. Dort ist auch ein TZ-Antrag i.d.R. kein Problem.


Wir sind hier halt aufm Land, haben ein Haus gekauft, zwei kleine Kinder, Familie, Freunde - ich habe das Glück noch/wieder dort zu wohnen wo ich aufgewachsen bin. Die nächste z.B. Kreisverwaltung ist gleich mal 35-45 Minuten weit weg. Das ist für mich auch Lebenszeitverschwendung. Und da weißt man vorher ja auch nicht, wies dort ist. Ich habe hier tolle Kollegen im Team, im eigenen Sachgebiet und dem Sachgebiet mit dem wir sehr eng zusammenarbeiten. Bis auf die einzelne Person des Abteilungsleiters ist für mich hier alles gut. Mein Arbeitgeber beschäftigt ca. 600 Mitarbeiter. Ein Teilzeitantrag ist faktisch kein Problem. Es gibt 3,3 Stellen, die dasselbe machen wie ich. Niemand davon ist Vollzeit (nur die eine Kollegin, die gekündigt hat). 


Warum lässt du dich auf so einen Machtkampf ein? Dafür wäre mir meine begrenzte Lebenszeit zu kostbar. Und es wäre auch kein Aufgeben. Im Gegenteil. Es wäre ein Sieg für dich. Du würdest damit zeigen, dass du es nicht nötig hast, dich mit solch merkwürdigen Menschen zu zerfleischen. Wenn sie deine fachliche Expertise nicht haben möchten, bitte. Du hast etwas besseres verdient.  :)


Danke für die lieben Worte  :)
Ich hänge inhaltlich sehr an der Tätigkeit und persönlich auch an den Team-/Sachgebietskollegen, meinem Wohnort, der kurzen Pendelstrecke, etc. Inhaltlich macht mir der Job sehr Spaß und ich könnte mir tatsächlich vorstellen, das noch die nächsten 27 Jahre zu machen. Viele andere Stellen im öffD finde ich irgendwie sinnlos oder ich kann sie inhaltlich nicht authentisch vertreten (z.B. Naturschutz: ja wichtig, aber da geht mir vieles zu weit). Meine Tätigkeit ist für mich die perfekte Mischung aus Innendienst/Außendienst, Arbeit für und mit Menschen und Sinnhaftigkeit der Tätigkeit. Ich hab z.B. davor Kostenerstattungen im Jugendamt geltend gemacht - das war ein Vollzeitjob für "von der rechten Tasche in die linke Tasche" (Bezirk => Kreisumlage). Das war für mich vollkommen sinnbefreite Zombiearbeit.

Welche Rolle spielt denn der Personalrat dabei?
Wenn der Sachverhalt sich so wie Du ihn beschreibst darstellt, müsste doch auch der PR entsprechend intervenieren.
Je nach LPVG hat er mal mehr und mal weniger Möglichkeiten. Spätestens bei der Übertragung von (höher- oder niederwertigeren) Tätigkeiten und bei Neueinstellungen ist er zu beteiligen.



Der PR hat bei der letzten fragwürdigen Stellenbesetzung die Zustimmung verweigert. Der Abteilungsleiter wollte den einzigen anderen Bewerber einstellen, der absolut offensichtlich das Anforderungsprofil nicht erfüllt.

Beim aktuellen Verfahren hat der PR auch schon einiges reklamiert, aber die Personalabteilung muss machen was der Abteilungsleiter anschafft und der PR hat auch längst nicht die Mittel die ein Betriebsrat hat.

Ich bin auch nur eine von vielen, die mit dem AL Probleme hat.
Die meisten - insbesondere in meinem Sachgebiet - kündigen dann halt. Aber der AL sitzt halt als Regierungsbeamter fest im Sattel. Früher gabs mal ne "Zwangsrotation" aller AL alle paar Jahre. Die gibts aber seit einiger Zeit nicht mehr.

Morgen will der AG über die beiden Stellen entscheiden.
Ich erfahre es dann vermutlich kommende Woche. PR-Sitzung ist dann die Woche drauf.

VFA West

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Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
« Antwort #8 am: 08.02.2024 16:23 »
Ok, kann jetzt verstehen, warum dir die Stelle doch so wichtig ist. Dann hoffe ich mal, dass es doch klappt.

ich1974

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Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
« Antwort #9 am: 09.02.2024 10:49 »
Auf einer anderen Stelle die Zeit absitzen bis AL im Ruhestand ist keine Option?

IsabelW

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Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
« Antwort #10 am: 09.02.2024 13:27 »
Auf einer anderen Stelle die Zeit absitzen bis AL im Ruhestand ist keine Option?

Nein, nicht wirklich.
Ist denke ich auch nicht notwendig.
Man hat auf der Stelle mit dem AL vielleicht 5 mal im Jahr was zu tun und das kann im Endeffekt dann auch der Gruppenleiter übernehmen (der neue Gruppenleiter hat ja im Gegensatz zu der vorherigen Gruppenleitung auch inhaltlich Ahnung von der Tätigkeit, da er die woanders selbst schon bearbeitet hat). Also insofern ist da auch während meiner Elternzeit eine Verbesserung eingetreten, durch die man den Kontakt zum AL auch stark einschränken könnte.

Wenn ich jetzt intern den Arbeitsplatz wechsele, dann weiß ich ja nicht wann in dem Team jemals dauerhaft (und nicht nur als Elternzeitvertretung) mal wieder was frei wird. Wobei das Interesse an der Tätigkeit durch "verwaltungs"qualifizierte Bewerber von extern tatsächlich seit Jahren gegen Null geht.


2strong

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Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
« Antwort #11 am: 09.02.2024 16:29 »
@IsabelW
Ich meine das jetzt nicht konfrontativ, sondern als Anregung zur völlig ergebnisoffenen Selbstreflxion:
Du schreibst einen halben Roman, um einen einfachen Sachverhalt zum Ausdruck zu bringen. Vielleicht könntest Du Dich stärker fokussieren und konziser Ausdrücken. Das könnte bei Vorgesetzten gut ankommen.

IsabelW

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Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
« Antwort #12 am: 10.02.2024 12:52 »
@IsabelW
Ich meine das jetzt nicht konfrontativ, sondern als Anregung zur völlig ergebnisoffenen Selbstreflxion:
Du schreibst einen halben Roman, um einen einfachen Sachverhalt zum Ausdruck zu bringen. Vielleicht könntest Du Dich stärker fokussieren und konziser Ausdrücken. Das könnte bei Vorgesetzten gut ankommen.

Kein Problem!
Ich kann mich sehr gut und verständlich ausdrücken.
Nur finde ich den Sachverhalt alles andere als "einfach" - die beauftragte Fachanwältin übrigens auch nicht.
Es sind mehrere Stellen und Personen beteiligt. Es gab jahrelang eine Schlechterbehandlung, die das derzeitige Geschehen auch in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen - wenn man diese Dinge eben weiß.
Und ich bin halt nicht allwissend. Sonst hätte ich aus dem Sachverhalt vielleicht auch was weglassen können - vielleicht aber auch nicht .. Also nichts für ungut, aber das Problem liegt wo ganz anders ..

MoinMoin

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Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
« Antwort #13 am: 10.02.2024 14:26 »
Das größte Problem ist und bleibt, dass es Menschen mit Befindlichkeiten sind, die Entscheidungen treffen.
Und das es um dagegenhalten zu können es ein PR mit Rückgrat braucht um Mauscheleien und Ungerechtigkeiten zu unterbinden, sofern der AL es nicht schafft es mit objektive Argumenten durchzuführen.

2strong

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Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
« Antwort #14 am: 12.02.2024 01:00 »
Nur finde ich den Sachverhalt alles andere als "einfach" - die beauftragte Fachanwältin übrigens auch nicht.
Na ja, die Anwältin profitiert ja von jedem Schriftsatz, den sie für Dich erstellen darf und damit von einer möglichst langen Verfahrensdauer. Letztenendes ist aber ja nur Folgendes passiert: Du hast ein Kind bekommen und wirst nach Elternzeit nicht mehr auf Deinem früheren Posten eingesetzt. Darüber kann man sich ärgern. Aber einen Anspruch auf einen bestimmten Posten hat man nicht. Und ob der Arbeitgeber andere Posten adäquat besetzt, entzieht sich Deinem Einflussbereich.