Meine Interpretation stand ja auch
in dem Thread dort, natürlich habe ich keine Erfahrungen - aber dem Wortlaut nach und wenn Wir § 9 SGB V anschauen, kommen bereits privat versicherte Bestandsbeamte regulär nicht mehr so in die freiwillige Versicherung und daher wäre in diesem Sinne der Zug wohl abgefahren. Bestandsbeamt*innen die bisher freiwillig Versichert geblieben sind haben hier natürlich dann die Wahlmöglichkeit, welche diese wohl dann erwartungsgemäß auch nutzen würden.
Allgemein, steht für Bestandsbeamt*innen wohl regelmäßig der Eintritt in die freiwillige Versicherung mit der pauschalen Beihilfe der Regelungsgehalt aus § 9 Abs. 2 SGB V entgegen, demnach man bei vorliegen der Voraussetzungen eine Frist von drei Monaten für die Anzeige/Beitrittserklärung einzuhalten hat. Das wird wohl bei den meisten Bestandsbeamt*innen bereits abgelaufen sein und man soll wohl auch nicht in dieser Frist sich für eine andere Versicherung entschieden haben bzw. dorthin gewechselt sein. Generell allgemein ohne entsprechende Anpassung des SGB V und/oder Rechtsprechung sieht es für einen "einfachen sicheren Weg" mEn eher mau aus.
Man kann aber sich natürlich bei bestehender privater Krankenversicherung trotzdem für die Pauschale Beihilfe entscheiden, wenn man möchte. Bei seiner bisherigen PKV wechselt man dann via
§ 204 VVG in einen 100%-Volltarif der für sich selbst gut passt und von der Beihilfe erhält man dann die Hälfte des PKV Beitrages, jedoch nicht mehr als höchstens die Hälfte des Höchstsatzes des GKV Beitrages.
Grundlage der Berechnung ist hier der
Normaltarif ohne Zusatztarife. Also etwa Beihilfeergänzungstarife, Zusatztarife, Krankengeld-, Krankenhaustagegeld- oder Krankentagegeldversicherungen werden bei der pauschalen Beihilfe nicht berücksichtigt. Diese sind als "Zusatzversicherungen" zu sehen, für die man selbst aufzukommen hat.
Neben den Vor-/Nachteilen der pauschalen Beihilfe sollte man aber auch dann sich damit beschäftigen, dass bei einer etwaigen freiwilligen Versicherung in der GKV für Beamt*innen je nach finanzieller Situation es dann teurer werden kann - auch gerade im Ruhestand. Denn die Beiträge in der freiwilligen Versicherung beziehen sich auf die "
gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" des Versicherten.
Siehe hierzu auch meinen entsprechenden anderen Beitrag dort zur
Freiwilligen Versicherung für Beamt*innen..