Autor Thema: Pauschale Beihilfe Niedersachsen  (Read 1198 times)

BAT

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Pauschale Beihilfe Niedersachsen
« am: 08.02.2024 09:42 »
Ab diesem Monat kann man sich in Niedersachsen unwiderruflich für eine pauschale Beihilfe entscheiden.

https://www.nlbv.niedersachsen.de/startseite/beihilfe_heilfursorge/pauschale_beihilfe/niedersachsen-fuhrt-pauschale-beihilfe-ein-228711.html

Hat da schon jemand Erfahrungen mit? Ist das nur was für Beschäftigte, die freiwillig privat oder gesetzlich krankenversichert sind oder auch für die Altfälle mit Beihilfeanspruch?
 

bbdhs

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Antw:Pauschale Beihilfe Niedersachsen
« Antwort #1 am: 08.02.2024 11:46 »
Muss man sich ggf. mal individuell überlegen.
Wo es sich meiner Meinung nach lohnt ist z.B.:
  • Sehr hoher Zuschlag in der PKV - da könnte dann ggf. die pauschale Beihilfe insg. günstiger sein.
  • Sehr gerginer Teilzeitanteil - auch da ist ggf. die pauschale Beihilfe günstiger. Aber bedenken: Man kann nur einmal wechseln. Es ist eine Lebensentscheidung. Wenn man doch irgendwann mehr arbeiten möchte, ist die PKV ggf. doch besser. Auch bedenken, dass die Beilfe bei Pension steigt und damit die PKV sinkt und man auch noch Teile des Beitrags aus Rückstellungen der PKV reduziert bekommt je älter man wird.

Insgesamt bestimmt keine einfache Entscheidung.
Neben den monetären Aspekten gibt es auch noch andere Vor-/Nachteile zu beachten (bessere Ärzteverfügbarkeit bei PKV, geringerer Arbeitsaufwand (Abrechnung) bei GKV/pauschale Beihilfe, ...)

Gewerbler

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Antw:Pauschale Beihilfe Niedersachsen
« Antwort #2 am: 08.02.2024 11:57 »
Ich meine, es gibt erste Untersuchungen aus den anderen Bundesländern. Letztlich muss man sich die individuelle Situation anschauen.
Klarer Nachteil ist schon mal, wenn man evtl. den Dienstherrn wechseln möchte und der neue dann keine pauschale Beihilfe hat. Dann muss man den vollen Beitrag zur freiwilligen GKV übernehmen.

Tendenziell interessant ist die pauschale Beihilfe meines Wissens für folgende Situationen:
  • tendenziell geringeres Einkommen (Teilzeit, mD, gD)
  • viele oder schwere Vorerkrankungen und dadurch hohe Zuschläge und/oder Öffnungsaktion
  • viele Kinder, die in der GKV familienversichert werden könnten
  • Ehepartner/in nicht erwerbstätig und dadurch Familienversicherung möglich
  • Zusammentreffen mehrerer der Faktoren ;)
Nochmal: Man muss es sich im jeweiligen konkreten Einzelfall anschauen und ggf. durchrechnen...

N8

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Antw:Pauschale Beihilfe Niedersachsen
« Antwort #3 am: 09.02.2024 19:23 »

BAT

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Antw:Pauschale Beihilfe Niedersachsen
« Antwort #4 am: 14.02.2024 09:09 »
Danke für den Hinweis.

Mir ging es aber nicht um eine Abwägung, sondern ob überhaupt eine Abwägung erfolgen kann (in meinem Fall - Beschäftigte mit Beihilfeanspruch aus dem Bestandsschutz).

Saxum

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Antw:Pauschale Beihilfe Niedersachsen
« Antwort #5 am: 15.02.2024 10:41 »
Meine Interpretation stand ja auch in dem Thread dort, natürlich habe ich keine Erfahrungen - aber dem Wortlaut nach und wenn Wir § 9 SGB V anschauen, kommen bereits privat versicherte Bestandsbeamte regulär nicht mehr so in die freiwillige Versicherung und daher wäre in diesem Sinne der Zug wohl abgefahren. Bestandsbeamt*innen die bisher freiwillig Versichert geblieben sind haben hier natürlich dann die Wahlmöglichkeit, welche diese wohl dann erwartungsgemäß auch nutzen würden.

Zitat von: Saxum
Allgemein, steht für Bestandsbeamt*innen wohl regelmäßig der Eintritt in die freiwillige Versicherung mit der pauschalen Beihilfe der Regelungsgehalt aus § 9 Abs. 2 SGB V entgegen, demnach man bei vorliegen der Voraussetzungen eine Frist von drei Monaten für die Anzeige/Beitrittserklärung einzuhalten hat. Das wird wohl bei den meisten Bestandsbeamt*innen bereits abgelaufen sein und man soll wohl auch nicht in dieser Frist sich für eine andere Versicherung entschieden haben bzw. dorthin gewechselt sein. Generell allgemein ohne entsprechende Anpassung des SGB V und/oder Rechtsprechung sieht es für einen "einfachen sicheren Weg" mEn eher mau aus.

Man kann aber sich natürlich bei bestehender privater Krankenversicherung trotzdem für die Pauschale Beihilfe entscheiden, wenn man möchte. Bei seiner bisherigen PKV wechselt man dann via § 204 VVG in einen 100%-Volltarif der für sich selbst gut passt und von der Beihilfe erhält man dann die Hälfte des PKV Beitrages, jedoch nicht mehr als höchstens die Hälfte des Höchstsatzes des GKV Beitrages.

Grundlage der Berechnung ist hier der Normaltarif ohne Zusatztarife. Also etwa Beihilfeergänzungstarife, Zusatztarife, Krankengeld-, Krankenhaustagegeld- oder Krankentagegeldversicherungen werden bei der pauschalen Beihilfe nicht berücksichtigt. Diese sind als "Zusatzversicherungen" zu sehen, für die man selbst aufzukommen hat.

Neben den Vor-/Nachteilen der pauschalen Beihilfe sollte man aber auch dann sich damit beschäftigen, dass bei einer etwaigen freiwilligen Versicherung in der GKV für Beamt*innen je nach finanzieller Situation es dann teurer werden kann - auch gerade im Ruhestand. Denn die Beiträge in der freiwilligen Versicherung beziehen sich auf die "gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" des Versicherten.

Siehe hierzu auch meinen entsprechenden anderen Beitrag dort zur Freiwilligen Versicherung für Beamt*innen..
« Last Edit: 15.02.2024 10:53 von Saxum »