Autor Thema: AG Wechsel von E6 Stufe 4 auf E8 ohne AL I  (Read 700 times)

jobforyou

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AG Wechsel von E6 Stufe 4 auf E8 ohne AL I
« am: 08.02.2024 10:36 »
Ich bin seit Nov. 2016 bei der Stadt in E5 eingruppiert, (nach Umschulung Kauffrau i. Gesundheitswesen, buchhalterische Ausbildung). Habe aber die Zulage zu E6 erhalten. Dann habe ich das Auswahlverfahren zum AL II absolviert (Prüfungen in KFM und KommR + Online-Eignungstest) und wurde zugelassen. Ein Jahr habe ich den AL II besucht und die Prüfungen für Staatsrecht und Allg. Verw. Recht abgelegt und bestanden. Aus persönlichen Gründen musste ich den Lehrgang beenden. Nun möchte ich den AG wechseln mit einer Stellenbeschreibung E8, soll aber wegen des fehlenden AL I in E7 Sufe 4  Anfang der Stufe eingruppiert werden (aktuell E6 Stufe 4). Habe ich nicht bewiesen, dass ich die Kriterien für den AL I besitze inkl. Berufserfahrung? Es geht doch darum, dass ich 33% selbstständige Arbeit leisten und verantworten würde. In E7 würde ich diese Arbeit doch genauso leisten auch ohne den AL I. 

OrganisationsGuy

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Antw:AG Wechsel von E6 Stufe 4 auf E8 ohne AL I
« Antwort #1 am: 08.02.2024 11:40 »
Persönliche Voraussetzung (AL 1) nicht erfüllt = Eingruppierung eine Entgeltgruppe unter der für die Stelle zutreffenden Eingruppierung.

Hört sich für mich richtig an.

clarion

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Antw:AG Wechsel von E6 Stufe 4 auf E8 ohne AL I
« Antwort #2 am: 08.02.2024 21:30 »
Immerhin Stufe 4. Da ist man Dir vermutlich schon entgegen gekommen.