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aktuelle Fachkräftezulage

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STA:
Sehr geehrte Mitglieder,

ich bin Meister für Bäderbetriebe und erhalte zur Zeit Entgelt nach EG9c Stufe6.
Aus persönlichen Gründen möchte ich meinen Arbeitgeber wechseln.

Es gibt ein kleines Erlebnisbad mit Schwimmbad, Sauna, Gastronomie und Parkanlage. Ich bin schon seit Jahren daran interessiert dort als Betriebsleiter an zu fangen. Leider hängt es immer an der Eingruppierung, woran sonst :(

Die Stadt würde mitgehen, aber die VG entscheidet sich dagegen. Diese würde mich in EG8 eingruppieren.

Seit 5-6Jahren herscht dort Choas mit Fachkräften, ein kommen und gehen - hängt aber nicht mit dem Bad oder der Stadt zusammen. In den letzten zwei Jahren, gibt es keine Fachkräfte mehr, sodass das Schwimmbad mehr geschlossen als offen hat.

Mein Vorschlag war nun, Eingruppierung in EG8 Stufe6 + 700€Fachkräftezulage.
Ich bin mit den 700€ unter den 25-30% vom Brutto, es liegt ein Fachkräftemangel vor, und man wirbt mich nicht ab, da ich eh gehen werde und mich dort initiativ beworben haben.

Die Stadt ist Betreiber in Rheinland-Pfalz und die VG klärt den Papierkram für die Stadt.

VG lehnt mein Vorschlag ab, da die Fachkräftezulage dafür nicht vorgesehen ist, die Eingruppierung als Gesamtverantwortlicher für das Bad mit max. EG8 von der Kommunalaufsicht bewertet worden ist und man mit der Zulage dies umgehen würde.
Es gibt weiter Vermerke die dies Auschließt und mein Wunsch aus dem Kontext gerissen ist. (Ich bin seit 11 Jahren personalverantwortlich und habe alle Rundschreiben des KAV, mir ist diesbezüglich nichts bekannt)

Ich wäre über kunstruktive Antworten inkl. sachlicher Erklärung gerne auch mit Hinweis auf Rundschreiben in Form von lfd. Nummer und Jahr sehr dankbar.

Sie würden einer Stadt, dem Bad, den Gästen und natürlich auch mir damit sehr helfen!

Mit kollegialen Grüßen

Johann:
Moin,

es gibt auch die Option, dich außertariflich zu bezahlen. Dann muss man sich auch nicht ins Korsett des Tarifs zwängen. Sprich das mal an.

Dafür macht man einfach einen normalen, eigenständigen Arbeitsvertrag und kann da im Grunde reinschreiben was man in jedem anderen Betrieb auch reinschreiben könnte. 30 Tage Urlaub, Krankengeldzuschuss, betriebliche Altersvorsorge usw.
Macht kaum ein Arbeitgeber im öD, u.a. weil die keine Ahnung haben, dass sowas überhaupt geht und dann auch nicht die Expertise besitzt, einen stinknormalen Arbeitsvertrag rechtssicher zu erstellen. Außerdem ist es Mehraufwand.

Wenn die Konsequenz aber ist, dass es weiterhin keine Badleitung gibt und der Betrieb deswegen stillsteht, sollte man sich überlegen, ob es den Aufwand nicht wert wäre.

Viele Grüße

Sjuda:
Das gilt meiner Kenntnis nach nicht in dieser Pauschalität, sondern dann, wenn es um Tätigkeiten bzw. Entgelte geht, die über den tariflich festgesetzten Höchstbeträgen liegen. Welchen Sinn würde eine Entgeltordnung machen, wenn man diese nach Belieben durch außertarifliche Einigungen umgehen könnte?

STA:
Danke schon einmal vorab für die ersten Antworten

JahrhundertwerkTVÖD:
Der AG kann vieles, wenn er nur will.
Die Fachkräftezulage zur Deckung des Personalbedarfs dient auch dazu neues Personal zu bekommen.

Bewerber bewirbt sich, nennt seine Konditionen und AG geht darauf ein, oder nicht.
Relativ einfach

Entweder der AG hat ein Problem Fachkräfte zu gewinnen, dann muss er was tun, oder er sieht kein Problem und macht nichts.

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