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aktuelle Fachkräftezulage
TV-Ler:
--- Zitat von: STA am 08.02.2024 12:20 ---Sehr geehrte Mitglieder,
ich bin Meister für Bäderbetriebe und erhalte zur Zeit Entgelt nach EG9c Stufe6.
Aus persönlichen Gründen möchte ich meinen Arbeitgeber wechseln.
Es gibt ein kleines Erlebnisbad mit Schwimmbad, Sauna, Gastronomie und Parkanlage. Ich bin schon seit Jahren daran interessiert dort als Betriebsleiter an zu fangen.
...
--- End quote ---
Mal eine Frage zum Verständnis:
Du bist derzeit auch in einem Schwimmbad tätig?
Falls zutreffend, wie kommt es dann zu einem Entgelt der EG9c?
Laut Entgeltordnung ist die höchste Eingruppierung im Bereich Bäder die EG9b.
Organisator:
--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 08.02.2024 14:53 ---Der AG kann vieles, wenn er nur will.
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Genau das ist der Punkt. Und der potentiell neue AG will nicht. Inseoweit kann der TE nur versuchen, jemand mit Prokura zu überzeugen oder kommt zu den angebotenen Konditionen oder lässt es sein.
Wie immer bei Verhandlungen kann einem die andere Seite entgegenkommen oder auch nicht.
Buschi:
--- Zitat von: Johann am 08.02.2024 14:27 ---Moin,
es gibt auch die Option, dich außertariflich zu bezahlen. Dann muss man sich auch nicht ins Korsett des Tarifs zwängen. Sprich das mal an.
Dafür macht man einfach einen normalen, eigenständigen Arbeitsvertrag und kann da im Grunde reinschreiben was man in jedem anderen Betrieb auch reinschreiben könnte. 30 Tage Urlaub, Krankengeldzuschuss, betriebliche Altersvorsorge usw.
Macht kaum ein Arbeitgeber im öD, u.a. weil die keine Ahnung haben, dass sowas überhaupt geht und dann auch nicht die Expertise besitzt, einen stinknormalen Arbeitsvertrag rechtssicher zu erstellen. Außerdem ist es Mehraufwand.
Wenn die Konsequenz aber ist, dass es weiterhin keine Badleitung gibt und der Betrieb deswegen stillsteht, sollte man sich überlegen, ob es den Aufwand nicht wert wäre.
Viele Grüße
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Sehr interessanter Ansatz. Bisher war mir nur bekannt, dass das eben sowohl aufgrund der Mitgliedschaft des AG zum VKA als auch dem Grundsatz Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (wobei ich das vorliegend darlegen könnte) nicht geht. Wie bereits geschrieben wurde - welchen Sinne hätte das Tarifwerk dann außer ggf. Mindestgrenzen vorzugeben? Das was du schreibst klingt verständlich. Hast du irgendeine Quelle dazu wo sowas mal gemacht wurde - bzw. ggf. überprüft wurde?
Danke :)
STA:
Guten Tag, tut mir leid für die späte Antwort, bin nicht jeden Tag im Forum. Ich bin zur Zeit auch in einem Schwimmbad tätig. Seit 2013 bin ich im öffentlichen Dienst in der 9c. Zu beginn in einer Therme in RLP, dann in NRW in einer stättischen Bäder Gesellschaft und jetzt. Alles in leitender Position, mit mehreren Mitarbeitern, teilweise mehrere Schwimmbäder zeitgleich. Schade, dass es da soweit ich jetzt beurteilen kann, keine tarifliche Möglichkeit gibt. Bin davon ausgegangen, dass es u.U. über die Fachkräftezulage laufen kann. Danke auch für die anderen Ansätze
Buschi:
M. E. geht das mit der Fachkräftezulage
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