Autor Thema: Höhergruppierung E10 -> E11  (Read 1536 times)

JimmyPage

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Höhergruppierung E10 -> E11
« am: 08.02.2024 14:11 »
Hallo zusammen,

hab eine Frage zur Höhergruppierung.

Ich wurde 01/2017 (Arbeitsbeginn 01.01.2017) mit E10 S3 eingestellt. Dann 10/2019 kam die Bewilligung Höhergruppierung auf E11. Ab 01/2020 war ich E10 S4, ab 03/2020 war ich E11 S3 und ab 10/2022 dann E11 S4.

Blick da nicht so richtig durch. Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste ich nicht eigentlich E11 S5 sein?

Grüße
JP

Maggus

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Antw:Höhergruppierung E10 -> E11
« Antwort #1 am: 08.02.2024 14:21 »
Hallo,

was ist denn unter einer "Bewilligung" 10/2019 zu verstehen?
Entweder der AG hat seine Rechtsmeinung geändert und kam zum Ergebnis, dass die auszuübende Tätigkeit die Merkmale der EG 11 erfüllt, dann wäre die EG 11 bereits bei der Einstellung zugrunde zu legen.
Oder es wurden inhaltliche Änderungen bei der auszuübenden Tätigkeit vom AG vorgenommen und Dir übertragen, die eine Bewertung nach EG 11 ergeben, dann bist Du seit dieser Änderung in EG 11 eingruppiert.

JimmyPage

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Antw:Höhergruppierung E10 -> E11
« Antwort #2 am: 08.02.2024 14:39 »
Würde sagen eher letzteres. Eine Stellenbewertungskommission hat die gesamte Stadtverwaltung, u.a. meine Tätigkeit  neu bewertet.

Also heisst, ab 10/2019 wäre es wieder bei E11 S3 "bei Null" losgegangen. Drei Jahre in Stufe 3, vier Jahre in Stufe vier und somit käme ich erst 10/2026 in Stufe 5?

VFA West

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Antw:Höhergruppierung E10 -> E11
« Antwort #3 am: 08.02.2024 14:44 »
Genau das.

JimmyPage

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Antw:Höhergruppierung E10 -> E11
« Antwort #4 am: 08.02.2024 14:48 »
Ok, alles klar. Aber die Sprünge in den Stufen kapier ich halt nicht so ganz:

  • 01/2017 E10 S3 (Arbeitsbeginn)
  • 10/2019 (Höhergruppierung)
  • ab 01/2020 E10 S4
  • ab 03/2020 E11 S3
  • ab 10/2022 E11 S4

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung E10 -> E11
« Antwort #5 am: 08.02.2024 17:33 »
Würde sagen eher letzteres. Eine Stellenbewertungskommission hat die gesamte Stadtverwaltung, u.a. meine Tätigkeit  neu bewertet.
Das ist ein Widerspruch bzgl. de Frage
Also wurden dir neue Tätigkeiten zu gewiesen oder wurden deine Tätigkeiten neu bewertet und die Tätigkeiten haben sich nicht verändert?
Da bist du seit 01/2017 in der EG11S3
1/20 eg11s4
und ab 1/24 eg11s5

Ok, alles klar. Aber die Sprünge in den Stufen kapier ich halt nicht so ganz:

  • 01/2017 E10 S3 (Arbeitsbeginn)
  • 10/2019 (Höhergruppierung)
  • ab 01/2020 E10 S4
  • ab 03/2020 E11 S3
  • ab 10/2022 E11 S4
Da ist auch nichts zu kapieren ist irgend ein Unsinn die sich ein Ahnungslose ausgedacht hat.
Entscheidet ist, wann wurden dir die Aufgaben, die nach Meinung des AGs zur EG11 führen übertragen.

VFA West

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Antw:Höhergruppierung E10 -> E11
« Antwort #6 am: 08.02.2024 17:37 »
Ich gehe einfach mal stark davon aus, dass du im März 2020 rückwirkend ab Oktober 2019 höhergruppiert wurdest, weshalb du im Oktober 2022 in die EG11/4 gekommen bist.

Kann das sein?

Denn im Oktober 2019 konntest du ja nicht höhergruppiert worden sein, wenn du im Januar 2020 immernoch in der EG10 warst.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung E10 -> E11
« Antwort #7 am: 08.02.2024 18:02 »
Ich gehe einfach mal stark davon aus, dass du im März 2020 rückwirkend ab Oktober 2019 höhergruppiert wurdest, weshalb du im Oktober 2022 in die EG11/4 gekommen bist.

Kann das sein?

Denn im Oktober 2019 konntest du ja nicht höhergruppiert worden sein, wenn du im Januar 2020 immernoch in der EG10 warst.
Dann müsste im März 2020 ein Änderung der auszuübenden Tätigkeiten erfolgt sein, so klingt der geschilderte Sachverhalt aber nicht.
Und wenn doch, dann wäre man von der e10s4 in die e11s4 ab 3/20 gekommen.

Es ist einfach Bullshit was da gemacht wurde.

VFA West

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Antw:Höhergruppierung E10 -> E11
« Antwort #8 am: 08.02.2024 19:51 »
Ich gehe einfach mal stark davon aus, dass du im März 2020 rückwirkend ab Oktober 2019 höhergruppiert wurdest, weshalb du im Oktober 2022 in die EG11/4 gekommen bist.

Kann das sein?

Denn im Oktober 2019 konntest du ja nicht höhergruppiert worden sein, wenn du im Januar 2020 immernoch in der EG10 warst.
Dann müsste im März 2020 ein Änderung der auszuübenden Tätigkeiten erfolgt sein, so klingt der geschilderte Sachverhalt aber nicht.
Und wenn doch, dann wäre man von der e10s4 in die e11s4 ab 3/20 gekommen.

Es ist einfach Bullshit was da gemacht wurde.

Nein, ich meine ja rückwirkend. Also dass es im März 2020 vermutlich eine Nachzahlung gab, die bis in den Oktober 2019 ging.

War das so?

JimmyPage

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Antw:Höhergruppierung E10 -> E11
« Antwort #9 am: 09.02.2024 09:39 »
Sorry für die Verwirrung. 10/2019 kam NUR die schrifltiche Bestätigung der Stellenbewertungskommission, die die Stelle mit E11 bewertet hat. Eine Nachzahlung im März 2020 sehe ich auch nicht grad auf dem Lohnzettel.

Ich hab das damals auch nicht so ganz gecheckt, ehrlich gesagt. Hatte noch nie im öffentlichen Dienst gearbeitet

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung E10 -> E11
« Antwort #10 am: 09.02.2024 09:45 »
Sorry für die Verwirrung. 10/2019 kam NUR die schrifltiche Bestätigung der Stellenbewertungskommission, die die Stelle mit E11 bewertet hat. Eine Nachzahlung im März 2020 sehe ich auch nicht grad auf dem Lohnzettel.

Ich hab das damals auch nicht so ganz gecheckt, ehrlich gesagt. Hatte noch nie im öffentlichen Dienst gearbeitet
Krasse Verarschung!
am 10/2019 waren sich dein AG bewusst, dass er dich falsch bezahlt (bzw. dass er seine Rechtsmeinung korrigieren sollte bzgl. deiner Eingruppierung) und dann zahlt er dir fast ein halbes Jahr später das dir zustehende Entgelt und dann noch nicht mal rückwirkend.
Da könnte man schon fast von einem bandenmäßigem Betrug reden.

Such dir einen anderen Betrüger wo du arbeiten musst.

Und 2. Tipp:
In Zukunft schaue dir an was du unterschreibst und versuche auch annähernd zu verstehen in welchem Rechtsverhältnis du bist.

Spätestens jetzt solltest du dir aber im klaren sein, dass du offensichtlich seit Anfang an in der EG11 gewesen bist, nur hat dich dein AG falsch bezahlt.
Also fordere dein Entgelt der Stufe 5 ein und wenn der AG nicht zahlt, dann verklage ihn.

FearOfTheDuck

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Antw:Höhergruppierung E10 -> E11
« Antwort #11 am: 09.02.2024 10:03 »
Und sofern du nichts schriftlich geltend gemacht hast, sind alle deine Geldansprüche, die länger als ein halbes Jahr zurückliegen, leider futsch.