Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Mehrarbeit über 20 Jahre
IsabelW:
Was sagt denn der betroffene Arbeitgeber eigentlich dazu?
Angelsaxe:
--- Zitat von: BAT am 20.02.2024 08:59 ---Bei 20 Jahren Mehrarbeit und 6 Monate Verfall der Ansprüche tritt der Aspekt von Überstunden und deren Entlohnung doch weit in den Hintergrund. Währen "disziplinarische" Maßnahmen hier wesentlich wichtiger wären.
--- End quote ---
Was bedeutet denn "disziplinarische" Maßnahmen? Soll jemand für seinen übermäßigen Einsatz abgestraft werden? Oder vor Überlastung geschützt?
BAT:
Es gibt doch Hinweise darauf, dass entweder über einen langen Zeitraum nicht die Arbeitsleistung im entsprechenden Zeitraum erbracht wurde. Dann wäre zu prüfen, wie mit dieser Minderleistung umgegangen wird.
Oder es war zu viel Arbeit für den vorgesehen Zeitkorridor, dann wäre die Fürsorgepflicht gefragt.
Aufgrund der Langfristigkeit dieser Gegebenheiten wäre eine Vorstellung beim Amtsarzt anzuraten.
Angelsaxe:
Das kann ich nachvollziehen, es ist aber sehr theoretisch. Über Minderleistung wird meist großzügig hinweggesehen und bis eine Überlastung seitens des AG/Dienstherrn wahrgenommen wird dauert es auch ewig, obgleich ich zwischen beiden keine harte Grenze zu ziehen vermag. Zum Amtsarzt geht es oft wegen eher hanebüchener Absurditäten. ;D
Jeder macht so seine Erfahrungen. 8)
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