Autor Thema: Neubewertung der Einstufung  (Read 1189 times)

arc20321

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Neubewertung der Einstufung
« am: 08.02.2024 23:18 »
Hallo, ich bin jetzt seit fast 6 Jahren im öffentlichen Dienst und bei Einstellung in 11/3 eingestellt worden. Damals gab es den Hinweis dass eine Einstufung bis maximal Stufe 3 erfolgen kann, ich war zuvor nur in der freien Wirtschaft tätig. Einschlägige Berufserfahrung von ca. 4,3 Jahren hatte ich in Deutschland und 3,5 Jahre im Ausland. Ich müsste jetzt noch ein Jahr warten bis ich in Stufe 11/5 komme. Nun habe ich erfahren, dass mittlerweile neue Mitarbeiter direkt mit 11/5 eingestellt werden, natürlich mit entsprechend einschlägiger Berufserfahrung.
Interessehalber habe ich mich bei einem anderen Arbeitgeber beworben, der mir ebenso sofort Stufe 11/5 anbieten würde. Kann ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber eine Neubewertung der Einstufung beantragen?
Vielen Dank für eure Ideen.

VFA West

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 428
Antw:Neubewertung der Einstufung
« Antwort #1 am: 09.02.2024 00:43 »
Nein. Du könntest aber deinem AG das Angebot des anderen AG vorlegen und

- entweder eine Stufenvorweggewährung nach § 16 (5) S.1 TV-L
- oder eine Stufenlaufzeitverkürzung nach § 17 (2) S.1 TV-L

verlangen.

Bei der Stufenvorweggewährung verbleibst du in deiner bisherigen Stufe, erhältst aber eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages bis zur nächsten oder maximal zur übernächsten Stufe.

Bei der Stufenlaufzeitverkürzung muss eine "erheblich überdurchschnittliche Leistung" vorliegen, damit die Laufzeit einfach verkürzt wird und du dann direkt in die nächste Stufe kommst. Eine "erheblich überdurchschnittliche Leistung" liegt vor, wenn deine Leistung 10% über dem Durchschnitt liegt.

Viel Erfolg! Und berichte!

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Neubewertung der Einstufung
« Antwort #2 am: 09.02.2024 07:06 »
Hallo, ich bin jetzt seit fast 6 Jahren im öffentlichen Dienst und bei Einstellung in 11/3 eingestellt worden. Damals gab es den Hinweis dass eine Einstufung bis maximal Stufe 3 erfolgen kann, ich war zuvor nur in der freien Wirtschaft tätig.
Als Ergänzung zu VFA West:
Das kann war natürlich tariflich gelogen.
Denn es ist ein muss.
Und die 4 wäre mit Anerkennung der förderlichen Zeiten möglich gewesen, sofern es nicht ein Horde gleichguter Mitbewerber gab.