Hallo zusammen,
folgender Fall: ein Beamter auf Lebenszeit will vom Land-RLP A9 zum Bund A10/11 wechseln (Abordnung mit dem Ziel auf Versetzung). Erfahrungsgemäß lehnt das Land Rheinland-Pfalz solche Bestrebungen ab, da sie so dem Ausgleich der Pensionsansprüche aus dem Weg gehen wollen.
Dem Beamten wurde von der Personalabteilung der Bundesbehörde mitgeteilt, dass solch ein Verhalten nicht zulässig wäre, da es wohl gesetzliche Regelungen gäbe, die besagen, dass man einem Beamten kein Beförderungsamt verwehren dürfte.
Stimmt das? Habt ihr dazu ggf. Erfahrungswerte oder wisst wo solche Regelungen im Gesetz zu finden sind?
Vielen Dank!