Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Bilanzbuchhalter VKA
SWB:
Hallo zusammen,
anfang der Woche hat man mir mitgeteilt, dass meine Aufgaben eine E10 oder sogar eine E11 entsprechen. Problem ist allerdings, dass ich "nur" den staatl. gepr. Bilanzbuchhalter habe und kein Studium. Dementsprechend würde man mich eine Stufe niedriger eingruppieren. Sprich E9c oder E10. Soll so im Tarifvertrag stehen...
Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?
...ein AII würde mir Fachtechnisch gar nichts bringen -außer Höhergruppierung-, da wir nach HGB bilanzieren..
Danke
SWB:
wäre nett, wenn mir irgendjemand weiterhelfen kann, was man evtl. dagegen machen kann.
Vielen Dank
TV-Ler:
--- Zitat von: SWB am 09.02.2024 11:06 ---...
Soll so im Tarifvertrag stehen...
...
--- End quote ---
Ja, steht so im Tarifvertrag: Wenn Voraussetzung in der Person nicht erfüllt, dann eine EG niedriger eingruppiert.
E15TVL:
Siehe Seite 54:
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/230422_TV%C3%B6D_V_AEV_18_Lesefassung_Stand_01_08_2023_WS.pdf
SWB:
ok, dank!
Woher kennt man denn die Voraussetzungen? Es wurde damals lediglich ein Bilanzbuchhalter gesucht.
Letztendlich muss der AG natürlich mit Konsequenzen rechnen. Mehr Krank, weniger Arbeit etc., (wenn ein AN eine Stufe niedriger eingruppiert wird, obwohl man dieselben Tätigkeiten ausübt wie zb. AII hat :))
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