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Eingruppierung Bilanzbuchhalter VKA
ich1974:
Was hat krank mit Vergütung bzw. Eingruppierung zu tun?
Man ist verpflichtet zur Arbeit von mittlerer Art und Güte.
"Krank" ohne krank zu sein ist ein Abmahnungsgrund (Arbeitszeitbetrug) und kann zur fristlosen Entlassung führen.
Antrag auf Weiterqualifizierung bzw. nachholen des geforderten Abschlusses ist keine Option?
MoinMoin:
--- Zitat von: SWB am 09.02.2024 11:54 ---wäre nett, wenn mir irgendjemand weiterhelfen kann, was man evtl. dagegen machen kann.
Vielen Dank
--- End quote ---
iich kann nicht erkennen, das eine Voraussetzung in der Person notwendig wäre, da es die Fallgruppe 2 in der 9b gibt.
Insofer würde ich eine Gruppe niedriger nichtals tariflich korrekt ansehen.
SWB:
--- Zitat von: ich1974 am 09.02.2024 12:51 ---Was hat krank mit Vergütung bzw. Eingruppierung zu tun?
Man ist verpflichtet zur Arbeit von mittlerer Art und Güte.
"Krank" ohne krank zu sein ist ein Abmahnungsgrund (Arbeitszeitbetrug) und kann zur fristlosen Entlassung führen.
Antrag auf Weiterqualifizierung bzw. nachholen des geforderten Abschlusses ist keine Option?
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Das stimmt natürlich, aber es wurde ein Bilanzbuchhalter gesucht und das bin ich, ein Studium würde mir Arbeitstechnisch rein gar nichts bringen, wieso sollte ich mich nochmal weiterbilden ?
Ich finde das schon etwas diskriminierend wenn man seine Arbeit zu 100% erfüllt aber aufgrund eines fehlendes Studiums nicht das *volle* Gehalt bekommt. Und wie gesagt, jede Fortbildung bringt mir nichts.
FollFosten:
--- Zitat von: SWB am 10.02.2024 08:23 ---
--- Zitat von: ich1974 am 09.02.2024 12:51 ---Was hat krank mit Vergütung bzw. Eingruppierung zu tun?
Man ist verpflichtet zur Arbeit von mittlerer Art und Güte.
"Krank" ohne krank zu sein ist ein Abmahnungsgrund (Arbeitszeitbetrug) und kann zur fristlosen Entlassung führen.
Antrag auf Weiterqualifizierung bzw. nachholen des geforderten Abschlusses ist keine Option?
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Liegt natürlich auch immer am AG selbst ... ich bin seit 15 Jahren in der Buchhaltung, habe selbst keinen Bilanzbuchhalter und leite mittlerweile drei Bilanzbuchhalter plus weitere Kräfte im Team.
Da hab ich bisher immer Glück gehabt.
Das stimmt natürlich, aber es wurde ein Bilanzbuchhalter gesucht und das bin ich, ein Studium würde mir Arbeitstechnisch rein gar nichts bringen, wieso sollte ich mich nochmal weiterbilden ?
Ich finde das schon etwas diskriminierend wenn man seine Arbeit zu 100% erfüllt aber aufgrund eines fehlendes Studiums nicht das *volle* Gehalt bekommt. Und wie gesagt, jede Fortbildung bringt mir nichts.
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MoinMoin:
--- Zitat von: SWB am 10.02.2024 08:23 ---
--- Zitat von: ich1974 am 09.02.2024 12:51 ---Was hat krank mit Vergütung bzw. Eingruppierung zu tun?
Man ist verpflichtet zur Arbeit von mittlerer Art und Güte.
"Krank" ohne krank zu sein ist ein Abmahnungsgrund (Arbeitszeitbetrug) und kann zur fristlosen Entlassung führen.
Antrag auf Weiterqualifizierung bzw. nachholen des geforderten Abschlusses ist keine Option?
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Das stimmt natürlich, aber es wurde ein Bilanzbuchhalter gesucht und das bin ich, ein Studium würde mir Arbeitstechnisch rein gar nichts bringen, wieso sollte ich mich nochmal weiterbilden ?
Ich finde das schon etwas diskriminierend wenn man seine Arbeit zu 100% erfüllt aber aufgrund eines fehlendes Studiums nicht das *volle* Gehalt bekommt. Und wie gesagt, jede Fortbildung bringt mir nichts.
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Nein das ist nicht diskriminierend.
Sondern tariflich war das mal so geregelt, weil die verwendungsbreite größer ist.
Aber inzwischen ist es idR tariflich nicht mehr so geregelt, da meistens die Ausbildungsvoraussetzung tariflich nicht mehr gefordert wird.
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