Autor Thema: Eingruppierung und Stufen  (Read 1573 times)

pegman

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Eingruppierung und Stufen
« am: 09.02.2024 12:03 »
Hallo zusammen,

Ich beabsichtige aus der freien Wirtschaft als Mediengestalter in den TVöD (Bereich Banken) zu wechseln und habe demnächst ein Vorstellungsgespräch. Ich arbeite seit über 20 Jahren in meinem Beruf bei ein und demselben AG. Da ja auch im Vorstellungsgespräch es ja auch auf das Thema Gehalt kommen könnte, frage ich mich mit welcher Eingruppierung man rechnen könnte.

Die Stelle ist ausgeschrieben als "MA Marketing und Kommunikation", also Gestaltung von Werbung, Organisation von Veranstaltungen und Einkauf Werbung. Aus meiner Recherche bisher kam ich auf eine Eingruppierung in E9a. Ist das realistisch? Und die Frage ist auch welche Stufe man fordern könnte bzw. was anrechenbar ist. Erfahrungsstufe 3 wäre ja das Grundlegenste oder sehe ich dass falsch und ist eine höher Stufe realistisch oder sollte man nicht zu hoch pokern!

Danke für eure Antwort.
« Last Edit: 09.02.2024 12:13 von pegman »

ich1974

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Antw:Eingruppierung und Stufen
« Antwort #1 am: 09.02.2024 12:46 »
Ohne genaue Kenntnis der zu übertragenden Tätigkeit kann zu einer Eingruppierung keine Aussage getroffen werden. Liegt hier evtl. im Bereich EG 5 bis EG 10.

Die Stufen können vor Vertragsschluss verhandelt werden, wenn sich der AG darauf einlässt und entsprechende vorhandene berufliche Tätigkeiten förderlich sind. Anspruch bei Einstellung besteht nur auf Stufe eins.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung und Stufen
« Antwort #2 am: 09.02.2024 15:48 »
Anspruch auf Stufe 3 bei einschlägige Berufserfahrung
rest verhandelbar
also Stufe 6 kannst du fordern

pegman

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Antw:Eingruppierung und Stufen
« Antwort #3 am: 09.02.2024 16:18 »
das mit den Stufen hab mir auch so gedacht.....

Und Eingruppierung in EG 5/6 halte ich aus meiner Sicht für sehr unrealistisch, denn sonst hätten sie mich mit meiner Gehaltsvorstellung sicherlich nicht eingeladen!

Buschi

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Antw:Eingruppierung und Stufen
« Antwort #4 am: 10.02.2024 16:59 »
Anspruch auf Stufe 3 bei einschlägige Berufserfahrung
rest verhandelbar
also Stufe 6 kannst du fordern

Als ja, fordern kann man immer alles :) - viele Arbeitgeber werden diesen Forderungen wohl auch anteilig entgegenkommen, aber ...

... wodurch wird hier ersichtlich, dass der Arbeitgeber seinen Personalbedarf ohne die Anerkennung förderlicher Berufserfahrung weder quantitativ noch qualitativ decken kann und die Zuordnung demnach "verhandelbar" ist? Das bloße Vorhandensein einer freien Stelle genügt dazu m. E. lt. BAG nicht. Ein schwierige Bewerberlage sehe ich pauschal noch nicht in diesem Bereich.

Hat das BAG seine bisherige Rechtsprechung dazu inzwischen aufgegeben bzw. geändert? Wenn das nicht der Fall ist, käme allenfalls Anspruch bis Stufe 3 in Betracht - insofern es sich tatsächlich um eine "einschlägige" Berufserfahrung handelt. Mit Verhandlung hat das dann aber nichts zu tun.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung und Stufen
« Antwort #5 am: 11.02.2024 11:26 »
Da man auf Augenhöhe verhandelt, kann der AG entscheiden was er bereit ist zu zahlen und der AN wofür er bereit ist zu arbeiten.
Die Entscheider müssen allerdings wissen, was tariflich möglich ist und dürfen nicht den Lügengeschichten ihrer Personaler glauben schenken, die behaupten mehr als 3 geht nicht.
Dann geht das auch mit Stufe 6.

Buschi

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Antw:Eingruppierung und Stufen
« Antwort #6 am: 11.02.2024 11:59 »
Das mag ja sein und wenn dem so ist, wie kann ich das herleiten und begründen in einem tarifgebundenem Unternehmen um nicht Gefahr zu laufen gegen die Satzungen des VKA, KAV oder den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen (Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit) zu verstoßen?

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung und Stufen
« Antwort #7 am: 11.02.2024 16:01 »
Das mag ja sein und wenn dem so ist, wie kann ich das herleiten und begründen in einem tarifgebundenem Unternehmen um nicht Gefahr zu laufen gegen die Satzungen des VKA, KAV oder den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen (Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit) zu verstoßen?
Welche Selbstbeschränkungen sich ein AG "freiwillig" unterwirft kann ich dir nicht herleiten.

Aber das man z.B. förderliche Zeiten anerkennen kann, dass kann man aus dem Tarifvertrag herleiten.
Und das es nicht gegen Haushaltsgrundsätze verstößt, kann man durch eine Risikoanalyse herleiten.