Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung und Stufen
MoinMoin:
Da man auf Augenhöhe verhandelt, kann der AG entscheiden was er bereit ist zu zahlen und der AN wofür er bereit ist zu arbeiten.
Die Entscheider müssen allerdings wissen, was tariflich möglich ist und dürfen nicht den Lügengeschichten ihrer Personaler glauben schenken, die behaupten mehr als 3 geht nicht.
Dann geht das auch mit Stufe 6.
Buschi:
Das mag ja sein und wenn dem so ist, wie kann ich das herleiten und begründen in einem tarifgebundenem Unternehmen um nicht Gefahr zu laufen gegen die Satzungen des VKA, KAV oder den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen (Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit) zu verstoßen?
MoinMoin:
--- Zitat von: Buschi am 11.02.2024 11:59 ---Das mag ja sein und wenn dem so ist, wie kann ich das herleiten und begründen in einem tarifgebundenem Unternehmen um nicht Gefahr zu laufen gegen die Satzungen des VKA, KAV oder den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen (Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit) zu verstoßen?
--- End quote ---
Welche Selbstbeschränkungen sich ein AG "freiwillig" unterwirft kann ich dir nicht herleiten.
Aber das man z.B. förderliche Zeiten anerkennen kann, dass kann man aus dem Tarifvertrag herleiten.
Und das es nicht gegen Haushaltsgrundsätze verstößt, kann man durch eine Risikoanalyse herleiten.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version